Trotz des von der UNO erhobenen Vorwurfs schwerer Menschenrechtsverletzungen in der chinesischen Region Xinjiang will der neue Volkswagen-Chef Oliver Blume an dem dortigen VW-Werk festhalten.
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Das Wichtigste in Kürze

  • UNO prangert schwere Menschenrechtsverletzungen an Muslimen in der Region an.

«Es geht darum, unsere Werte in die Welt zu tragen. Auch nach China, auch in die Uiguren-Region», sagte Blume der «Bild am Sonntag». Er hob auch hervor, dass Volkswagen den Menschen in Xinjiang «sichere, verhältnismässig gut bezahlte Arbeitsplätze» anbiete.

Ihm sei wichtig, «dass wir in allen drei grossen Absatzmärkten Europa, Nordamerika und China in etwa gleich gut aufgestellt sind», sagte der frühere Porsche-Chef Blume, der am Donnerstag das Zepter beim Volkswagen-Konzern übernommen hatte. Volkswagen betreibt seit 2013 in der Stadt Urumqi in Xinjiang eine Fabrik zusammen mit dem chinesischen Staatskonzern Saic.

Die bisherige UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet hatte in einem in dieser Woche veröffentlichten Bericht zur Lage der muslimischen Minderheit der Uiguren in Xinjiang «schwere Menschenrechtsverletzungen» angeprangert. Das «Ausmass an willkürlicher und diskriminierender Inhaftierung» von Uiguren und Angehörigen anderer mehrheitlich muslimischer Gruppen könne zudem «internationale Verbrechen, insbesondere Verbrechen gegen die Menschlichkeit» darstellen, heisst es in dem Bericht.

Bachelet veröffentlichte ihren lange erwarteten Report am Mittwoch nur wenige Minuten vor Ende ihrer Amtszeit. Der Führung in Peking werfen Menschenrechtsaktivisten bereits seit Jahren vor, in Xinjiang die Uiguren und andere muslimische Minderheiten systematisch zu unterdrücken. Mehr als eine Million Menschen sind laut Menschenrechtlern in der Region im Westen Chinas in Lagern interniert. Den chinesischen Behörden werden unter anderem Zwangssterilisierungen und Zwangsarbeit vorgeworfen.

China weist die Vorwürfe immer wieder als «Lüge» zurück. Auch den Bericht Bachelets bezeichnete Peking als «komplett unrechtmässig und ungültig».

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