VW entgeht wegen Behördenpanne einem millionenschweren Bussgeld
Eine vergessene Unterschrift rettet VW vor einem millionenschweren Bussgeld wegen Datenschutzverstössen.

Der VW-Konzern entgeht wegen einer Behördenpanne einem millionenschweren Bussgeld wegen Datenschutzverstössen. Ein vom deutschen Datenschutzbeauftragten gefordertes Bussgeld von 4,3 Millionen Euro wird nicht weiter verfolgt, weil die Staatsanwaltschaft beim entscheidenden Schriftsatz die Unterschrift vergessen hatte.
Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte das Politikjournal «Rundblick» darüber berichtet.
Konkret geht es um Datenschutzverstösse bei der Aufarbeitung des VW-Dieselskandals, die der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes Niedersachsen gerügt hatte. Es ging um die Weitergabe von Daten an den nach Auffliegen des Diesel-Skandals eingesetzten US-Aufseher Larry Thompson.
Datenschutz-Verstoss und Gerichtsprozesse
VW habe seine Mitarbeiter darüber nicht ausreichend informiert und damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstossen, so der Vorwurf.
Gegen das verhängte Bussgeld wehrte sich VW vor Gericht – zunächst mit Erfolg: Das Landgericht Hannover gab dem Autobauer in erster Instanz Ende Februar recht. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht ein, musste diese nun aber zurücknehmen.
Grund: Bei der Begründung fehlte die eigenhändige Unterschrift des zuständigen Staatsanwalts, wie der Sprecher einräumte. Bei Einlegung der Rechtsbeschwerde sei ein formaler Fehler unterlaufen.
Kein Bussgeld für VW
Folge: VW muss kein Bussgeld zahlen, das Urteil des Landgerichts zugunsten des Konzerns aus der Stadt Wolfsburg hat Bestand. Offen bleibt, ob das OLG auch so entschieden hätte, da es dort nun keine erneute Verhandlung gibt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sprach von einem Einzelfall, der auf der Verkettung unglücklicher Umstände beruht habe.
Er verwies dabei auf die hohe Arbeitsbelastung in der Behörde. Die oppositionelle Fraktion der christdemokratischen Partei CDU im niedersächsischen Landtag sprach von einem Skandal und will die Sache im Rechtsausschuss beraten.
Kritik an Behördenpanne
Es gehe nicht um ein Versehen am Rande, sondern um einen folgenschweren Fehler, der dem Bundesland massiven finanziellen Schaden zufüge, sagte eine Sprecherin der Fraktion.
Keinen Erfolg hatte VW dagegen mit seiner Klage gegen die zugrundeliegende Datenschutz-Rüge selbst, über die nicht das Landgericht, sondern das Verwaltungsgericht zu entscheiden hatte. Dort konnte VW vor einer Woche nur einen Teilsieg erringen.
Zwar wurden zwei der insgesamt fünf Verwarnungen, die Niedersachsens Datenschutzbeauftragter 2023 ausgesprochen hatte, aufgehoben.
Teilsieg für VW
Die entscheidende Rüge wegen der mangelhaften Datenschutzinformation, für die das Bussgeld fällig werden sollte, hatte dagegen Bestand. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, VW kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Auswirkungen auf das Bussgeld hat das aber nicht mehr.
Der Diesel-Skandal war im Herbst 2015 ans Licht gekommen, nachdem in den USA Manipulationen bei den Abgasmessungen an VW-Dieselmotoren aufgeflogen waren. Die rechtlichen Folgen des Abgasskandals kosteten VW bisher mehr als 32 Milliarden Euro.