Das hessische Landesverfassungsgericht urteilt am Montag (11.00 Uhr) über die schwarz-grüne Mehrheit im Landtag.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nach Ansicht der Fraktion müsse sich die Gesamtzahl der Abgeordneten von 137 auf 138 erhöhen..

Die AfD wandte sich mit einer Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Landeswahlausschuss und die dort beschlossene Mandatsverteilung im Parlament nach der Landtagswahl 2018 an den Staatsgerichtshof in Wiesbaden. Konkret geht es um die Berechnung der Ausgleichsmandate. Diese sei falsch, die Regierung habe keine Mehrheit, argumentiert die Partei.

Nach Ansicht der Fraktion müsse sich die Gesamtzahl der Abgeordneten von 137 auf 138 erhöhen. Dieses zusätzliche Mandat müsse auf sie selbst entfallen. Im Dezember 2019 scheiterte die AfD-Fraktion vor dem Wahlprüfungsgericht mit einem Einspruch. Auch in der Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof im November deuteten die Richter bereits an, dass sie der Argumentation der Fraktion nicht folgen. Die schwarz-grüne Koalition hat mit insgesamt 69 Sitzen eine knappe Mehrheit von nur einem Mandat.

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