Das geplante Geologiedatengesetz wird hinsichtlich der Transparenz im Umgang mit Daten für die Suche nach einem Atommüll-Endlager nachgebessert.
Stillgelegtes Akw Philippsburg
Stillgelegtes Akw Philippsburg - EnBW/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vermittlungsausschuss verständigt sich auf erweiterte Transparenzregeln.

Darauf verständigte sich am Mittwochabend der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in Berlin. Die Einigung stiess bei Grünen und beim Umweltverband BUND am Donnerstag auf ein positives Echo.

Erleichtert werden soll nun insbesondere die Veröffentlichung sogenannter Bewertungsdaten privater Unternehmen, wenn diese konkret für das Standortauswahlverfahren benötigt werden. Dies sei «entscheidend für eine nachvollziehbare Endlagersuche», sagte die Grünen-Atomexpertin Sylvia Kotting-Uhl dazu der Nachrichtenagentur AFP. Die Bürger müssten das Handeln der Behörden jederzeit überprüfen können. «Das funktioniert nur, wenn sie alle relevanten Daten kennen», betonte sie weiter. Mit den nun vereinbarten Änderungen würden Unternehmensdaten «nicht mehr zum Nachteil der Bürger übermässig geschützt».

Der Bundesrat hatte unter anderem auf Betreiben der von den Grünen mitregierten Länder die Gesetzespläne der Bundesregierung am 15. Mai zunächst gestoppt. Dabei ging es um den Vorwurf mangelnder Transparenz bei den für die Endlagersuche benötigten geologische Daten zum Beispiel von Bergbauunternehmen.

Die Bundesregierung rief daraufhin den Vermittlungsausschuss an, der nun bereits in seiner ersten Beratung eine Einigung erzielte. «Alle Beteiligten haben auf eine schnellstmögliche Einigung hingearbeitet», erklärte dazu die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD). «Je stärker die Nachvollziehbarkeit des Verfahrens, umso grösser die Chance auf öffentliche Akzeptanz», hob sie hervor.

Für die Akzeptanz eines künftigen Standortes für die Endlagerung sei «die Transparenz dieses Prozesses ausschlaggebend», erklärte auch das Bundeswirtschaftsministerium. Geologische Daten privater Unternehmen, die als Fachdaten entweder nach Ablauf einer bestimmten Frist oder aber als Bewertungsdaten nur nach einer Interessensabwägung veröffentlicht werden, könnten «jetzt regelmässig für den Fall veröffentlicht werden, dass sie für das Standortauswahlverfahren benötigt werden». Generell sollen wichtige Daten nach Fristen von je nach Datenart zehn bis 30 Jahren veröffentlicht werden.

Die Bundesregierung hatte weitgehende Veröffentlichungspflichten solcher privater Daten zunächst unter Hinweis auf zu schützende Unternehmensinteressen abgelehnt. Hier gibt es nun zumindest mit Blick auf die Endlagersuche eine Akzentverschiebung. Die geologischen Daten sollen es der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ermöglichen, einen möglichst sicheren Standort für das Endlager zu erkunden.

Der Umweltverband BUND begrüsste die nun vereinbarten Änderungen als «Schritt in die richtige Richtung». «Es ist gut, dass dadurch mehr Daten veröffentlicht werden können», erklärte weiter der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt. Allerdings kritisierte er, dass die neuen Transparenzregeln nicht auch für die noch in diesem Jahr vorgesehene erste Standort-Vorauswahl gelten sollten.

Die Entscheidung über das Endlager soll gemäss den Konsensvereinbarungen in einem ergebnisoffenen Verfahren bis 2031 fallen, ein erster Zwischenbericht soll noch in diesem Jahr vorliegen. Ab 2050 soll dann die Einlagerung beginnen.

Mit dem Geologiedatengesetz will die Bundesregierung geologische Daten generell besser sichern und leichter verfügbar machen. Dies ist auch für die Rohstoff- und Energiegewinnung, Wasserwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, das Bauwesen und Infrastrukturprojekte relevant. Die Endlagersuche ist dabei nur ein Aspekt, allerdings politisch besonders brisant.

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