Gesetz

    Kommission hält trotz kantonaler Kritik an Anti-Folter-Gesetz fest

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Trotz Kritik von 21 Kantonen, will die Nationalratskommission einen eigenständigen Foltertatbestand ins Schweizer Strafrecht aufnehmen.

    Foltertatbestand
    Trotz Widerstands aus den Kantonen hält die Nationalratskommission an Plänen für einen eigenen Foltertatbestand im Strafrecht fest. (Themenbild) - sda

    Folter soll im Schweizer Strafrecht als eigener Straftatbestand aufgeführt werden. Trotz Kritik von zahlreichen Kantonen will die zuständige Nationalratskommission die Arbeiten an einem entsprechenden Gesetzesentwurf fortsetzen.

    Gemäss Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag sprachen sich in der Vernehmlassung Anfang des Jahres 21 Kantone gegen die Einführung eines eigenständigen Foltertatbestands aus. Sie verneinen einen strafrechtlichen Handlungsbedarf, befürchten Doppelspurigkeiten, Rechtsunsicherheit sowie eine zusätzliche Belastung der Behörden.

    Kommission hält trotz Widerstand fest

    Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will trotzdem an der Idee festhalten. Sie beschloss mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Geschäft vorerst nicht abzuschreiben. Die Verwaltung wurde stattdessen beauftragt, im Gespräch mit den kantonalen Gremien die Anregungen der Vernehmlassung in die Vorlage aufzunehmen.

    Im Gegensatz zu der Mehrheit der Kantone hatten in der Vernehmlassung fünf von sechs Parteien sowie verschiedene Organisationen die Bedeutung einer spezifischen Folterstrafnorm für die internationale Glaubwürdigkeit der Schweiz betont. Das Projekt sei wichtig für das Engagement für die Menschenrechte sowie für den Kampf gegen die Straflosigkeit, so die Befürwortenden.

    Initiative von GLP-Nationalrat Beat Flach

    Angestossen hatte den Folter-Tatbestand der Aargauer GLP-Nationalrat Beat Flach mit einer parlamentarischen Initiative, der die Rechtskommissionen beider Kammern Folge gaben. Zwar seien die meisten Folterhandlungen in der Schweiz bereits strafbar. Ausdrücklich verboten sei Folter aber nur im Zusammenhang mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit und mit Kriegsverbrechen. Das genüge nicht, befanden die Rechtskommissionen.

    Namentlich das Uno-Komitee gegen Folter hatte der Schweiz wiederholt nahegelegt, einen spezifischen Folter-Tatbestand ins Strafrecht aufzunehmen. In anderen Vertragsstaaten habe ein spezifischer Straftatbestand mit einer Definition von Folter präventive Wirkung gezeigt.

    Kommentare

    User #2760 (nicht angemeldet)

    Schon wieder ein neues Gesetzt wo dann wieder nicht richtig durchgesetzt wird, wir haben schon genug Gesetze die nicht angewendet werden.

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