Ständeratskommission fordert Nothilfe-Gesetz für Naturkatastrophen
Die Ständeratskommission fordert ein Gesetz, damit der Bund bei künftigen Naturkatastrophen Soforthilfe und Nothilfen aus dem allgemeinen Haushalt leisten kann.

Der Bund soll bei künftigen Naturkatastrophen rascher finanzielle Hilfe leisten können. Die zuständige Ständeratskommission fordert ein Gesetz, so dass Sofortmassnahmen und Nothilfen mit Geldern aus dem allgemeinen Bundeshaushalt getätigt werden können.
Mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Umwelt-, Energie- und Raumplanungskommission des Ständerats (Urek-S) eine entsprechende Motion eingereicht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Als Nächstes wird der Bundesrat dazu Stellung nehmen können, danach ist das Parlament am Zug.
Bund leistet Soforthilfe nach Bergsturz in Blatten
Unterstützungsleistungen des Bundes in Naturkatastrophenfällen waren nach dem verheerenden Bergsturz im Oberwalliser Dorf Blatten erneut aufs politische Parkett gekommen. Mit einem dringlichen Sondergesetz sprach das Parlament damals eine Soforthilfe in Höhe von fünf Millionen Franken.
Der Fall Blatten habe gezeigt, dass der Prozessablauf für Finanzhilfen des Bundes hürdenreich sei, so die Urek-S. Es brauche deshalb umfassendere gesetzliche Regelungen für finanzielle Unterstützungsleistungen des Bundes im Fall von Naturkatastrophen.
Konkret soll der Bund mehr Möglichkeiten haben, direkt finanzielle Hilfe für Sofortmassnahmen zu leisten, und dabei auf den allgemeinen Bundeshaushalt zurückgreifen können. Damit müsste künftig nicht mehr auf dringliche Sondergesetze oder auf Notrecht zurückgegriffen werden.










