Gericht

Gericht: Klinik-Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Corona-Besuchskonzept

AFP
AFP

Deutschland,

Der Betriebsrat eines Krankenhauses hat bei der Ausgestaltung eines Besuchskonzepts während der Corona-Pandemie ein Mitbestimmungsrecht.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsmittel möglich. (Az. 9 TaBV 58/20)

Das LAG befand, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz erstrecke sich auf Massnahmen des Arbeitgebers zur Verhütung von Gesundheitsschäden, die Rahmenvorschriften konkretisieren. Eine solche Rahmenvorschrift sei die Coronaschutzverordnung NRW.

Demnach habe das Krankenhaus die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Coronaviren zu erschweren. Besuche seien nur auf Basis eines einrichtungsbezogenen Besuchskonzepts zulässig, das die Empfehlungen und Richtlinien des Robert-Koch-Instituts zum Hygiene- und Infektionsschutz umsetze.

Entscheide sich der Krankenhausträger für die Zulassung von Besuchen, trifft ihn nach Auffassung der Kölner Richter die entsprechende Verpflichtung zum Gesundheitsschutz auch gegenüber seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

toitoi
112 Interaktionen
SRG
Trump Selenskyj
42 Interaktionen
Mit Trump

MEHR IN POLITIK

4 Interaktionen
Berlin
11 Interaktionen
Moskau
9 Interaktionen
Kiew
25 Interaktionen
Kiew

MEHR GERICHT

12 Interaktionen
Zürich
46 Interaktionen
Klima-Klage
Nick Reiner Bob Reiner
Eltern ermordet

MEHR AUS DEUTSCHLAND

hund
19 Interaktionen
In Festtagsessen
Mike Heiter
Leyla stinksauer
weihnachten
Weihnachten
Wer wird Millionär?
6 Interaktionen
Glück gehabt!