Gericht hebt Haftstrafe für iranische Sängerin auf
Ein Gericht im Iran hat die vierjährige Haftstrafe gegen eine Sängerin nach breiter Kritik aufgehoben. Ein Berufungsgericht habe sie vom Tatbestand der «Aufforderung zu Korruption und Prostitution» freigesprochen, berichtete das Onlineportal «Avash».

Stattdessen wurde sie demnach wegen «Verletzung der öffentlichen Sittlichkeit» zu einer Geldstrafe von umgerechnet knapp 180 Schweizer Franken und drei Monaten gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Die Sängerin Hiwa Sefisadeh hatte vergangenen Monat ihre Strafe für einen Auftritt Ende Februar 2025 bekannt gemacht. Damals hatte sie mit einer Band mit klassischer persischer Musik performt. Sicherheitskräfte hatten die Veranstaltung in der Hauptstadt Teheran aufgelöst. Öffentliche Auftritte von Sängerinnen sind im Iran in der Regel nicht erlaubt.
Sefisadeh teilte auf Instagram nun eine Story ihres Anwalts, der die Reduzierung ihres Strafmasses bestätigte. «In der Hoffnung auf den Tag, an dem keine Stimme mehr zum Schweigen gebracht wird», schrieb sie dazu.
Die Haftstrafe war auf breite Kritik gestossen. Rückendeckung bekam die Sängerin auch aus der Kulturbranche. «Wir haben so viele gute Sängerinnen, und es sind so viele wertvolle Werke entstanden», sagte der Direktor des Künstlerverbands «Haus der Musik», Hamidresa Nurbachsch, damals. Seinen Worten nach gibt es keine religiös-rechtliche Vorschrift, die Frauengesang grundsätzlich und ausnahmslos verbietet.














