Gesetz

EuGH: Umstrittenes ungarisches NGO-Gesetz verstösst gegen EU-Recht

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Luxemburg,

Ein von Ungarn erlassenes Gesetz über den Umgang mit ausländischen Spenden an Nichtregierungsorganisationen (NGO) verstösst laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen EU-Recht.

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Luxemburger Richter sehen Verstoss gegen freien Kapitalverkehr und Datenschutz.

Das entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag. Das 2017 von der Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orban verabschiedete Gesetz schreibt vor, dass sich NGO registrieren müssen, wenn sie aus Auslandsspenden von mehr als 24.000 Euro im Jahr erhalten.

Das Gesetz schreibt ferner vor, dass die Informationen von den Behörden im Internet veröffentlicht werden und sich betroffene Organisationen in ihrer Selbstdarstellung als «aus dem Ausland unterstützt» beschreiben müssen. Nach Auffassung der Richter am EuGH verstossen die Vorgaben jedoch gegen das Recht auf freien Kapitalverkehr sowie die Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz. Zudem verletzten sie auch das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit

Das Gesetz war das erste von zwei heftig umstrittenen ungarischen NGO-Gesetzen, mit denen die Regierung unter Orban die Kontrolle über Organisationen verschärfte, die Spendengeld aus dem Ausland erhalten. Die EU-Kommission reichte wegen des Gesetzes vor rund zwei Jahren eine Vertragsverletzungsklage gegen das Mitgliedsland beim EuGH ein. Mit ihrem Urteil entsprachen die Richter dem Antrag des für den Fall zuständigen Generalanwalts beim EuGH.

Die in dem Gesetz festgelegten Massnahmen mit Blick auf Spenden aus dem Ausland stellten eine «diskriminierende beschränkende Massnahme» im Kapitalverkehr dar und seien geeignet, «ein Klima des Misstrauens» gegenüber den betroffenen Organisationen zu schaffen, hiess es in der Begründung des Gerichts. Das Recht auf Vereinigungsfreiheit sei unter anderem «eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft».

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