Österreichs Schulen setzen Kopftuchverbot ab September um
Das Kopftuchverbot ist in Kraft. Österreichs Schülerinnen unter 14 dürfen das Kopftuch in Schulen ab sofort nicht mehr tragen.

Das von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossene Gesetz verbietet Mädchen unter 14 Jahren das Tragen eines islamischen Kopftuchs. Wie der «ORF» berichtet, gilt das Kopftuchverbot an öffentlichen und privaten Schulen in Österreich.
Die Regierung begründet das Verbot mit dem Schutz der Freiheit muslimischer Mädchen.
Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) äusserte sich laut «ORF» scharf zum Kopftuch. Sie nannte es ein «Zeichen der Unterdrückung und ein Mittel der Kontrolle von Mädchen ab dem frühesten Kindesalter».
Strafen bis zu 800 Euro möglich
Lehrkräfte müssen Schülerinnen bei einem Verstoss zum Abnehmen des Kopftuchs auffordern.
Folgt keine Reaktion, wird laut dem österreichischen Parlament die Schulleitung eingeschaltet und ein Elterngespräch geführt.
Bei wiederholten Verstössen sind Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro (etwa 140 und 751 Franken) vorgesehen. Das Parlament hält fest, dass bei Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen droht.
Kopftuchverbot an Volksschulen war gescheitert
Eine vergleichbare Regelung für Volksschulen hatte der Verfassungsgerichtshof 2020 gekippt.
Der «ORF» erinnert daran, dass das damalige Verbot als Verstoss gegen die religiöse Neutralität des Staates gewertet worden war.
Gegen das aktuelle Gesetz wurden ebenfalls Anfechtungen angekündigt. «MeinBezirk» berichtet, dass Juristen sowie Amnesty International das Kopftuchverbot als rassistisch und unvereinbar mit der Religionsfreiheit kritisieren.
Türkische Kulturgemeinde gegen Schulstreiks
Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) lehnt Schulstreiks im Zusammenhang mit dem Kopftuchverbot «entschieden» ab.

Laut «ORF» warnt die TKG davor, muslimische Kinder als politische Manövriermasse zu behandeln.
Gleichzeitig weist die Gemeinschaft darauf hin, dass das Kopftuch vor dem 14. Lebensjahr für viele Muslime keine gelebte Praxis sei. Wer das Gesetz für verfassungswidrig halte, solle die rechtlichen Mittel des Rechtsstaats nutzen, so die TKG gegenüber dem «ORF».
















