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Europäischer Gerichtshof stärkt Ikea gegen Rechtspartei aus Belgien

Keystone-SDA
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Luxemburg,

«Ikea» als Name und «montagefertige» politische Vorschläge: So präsentierte eine extrem rechte belgische Partei ihren Plan für eine Einwanderungsreform. Die gleichnamige schwedische Möbelhauskette ging rechtlich dagegen vor. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt nun in ihrem Sinne.

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Der Europäische Gerichtshof gibt dem Möbelriesen Ikea im Zoff mit einer extrem rechten Partei aus Belgien recht. - keystone

Die Richterinnen und Richter in Luxemburg sehen eine mögliche Beeinträchtigung der Marken und Interessen vom Möbelhaus Ikea – und keine überwiegenden Interessen der politischen Organisation. Diese hatte mit dem Recht auf freie Meinungsäusserung argumentiert.

Die radikal rechte Partei Vlaams Belang hatte IKEA als Abkürzung für ihr einwanderungskritisches Programm «Immigratie Kan Echt Anders» (Einwanderung geht tatsächlich auch anders) verwendet. Die Partei aus dem flämischen Landesteil Belgiens nutzte in einer Präsentation im November 2022 Stilelemente des Möbelherstellers. Das Programm enthielt nach Angaben des EuGH 15 politische Vorschläge, die als «montagefertig» beschrieben wurden. In den Abbildungen dazu seien die Marken von Ikea gezeigt worden sowie Figuren, die denjenigen in den Aufbauanleitungen für Ikea-Produkte ähnelten.

Ikea wollte diese Nutzung ihrer Markenzeichen nicht hinnehmen und wehrte sich vor einem belgischen Gericht. Die Organisation Vrijheidsfonds, die die Kampagne für die flämische Partei durchgeführt hatte, gab an, die damalige schwedische Koalitionsvereinbarung könne als Inspiration für eine Reform der Asyl- und Migrationspolitik in Belgien dienen.

Die Partei habe deshalb ein «schwedisches Paket» mit Migrationsmassnahmen vorgestellt und dabei – nach Darstellung der Organisation – unterhaltsam und parodierend auf die Marke Ikea Bezug genommen. Der Plan sei wie ein Ikea-Bausatz vorgestellt worden, damit die belgische Regierung die Sache sofort angehen könne, argumentierte die Organisation vor Gericht. Die Ikea-Marken seien genutzt worden, um der eigenen Botschaft Nachdruck zu verleihen und sie zu verbreiten.

Ikea teilte zum Rechtsstreit mit, das Unternehmen respektiere die Meinungsfreiheit zutiefst. Die Nutzung seines Markenzeichens in dieser Form schade jedoch dem Ruf und der Unterscheidungskraft der Marke. Bei der Nutzung in der Kampagne sei es zudem nur darum gegangen, von Ikeas Ruf zu profitieren. Das könne das Unternehmen nicht akzeptieren.

Das belgische Gericht hatte sich an den EuGH gewendet, um zu klären, wie das europäische Recht in dieser Frage auszulegen ist. Die Richter stellten dazu nun fest: Der Inhaber einer bekannten Marke kann sich der Nutzung durch eine politische Partei widersetzen, wenn diese nicht nachgewiesen hat, dass ihre Freiheit der Meinungsäusserung die Rechte und Interessen des Markeninhabers überwiegt.

Im konkreten Fall sei die Nutzung der Ikea-Marken geeignet, «die Wertschätzung dieser Marken und die Interessen ihrer Inhaberin erheblich zu beeinträchtigen». Es sei nicht ersichtlich, dass die Nutzung durch die politische Organisation die Rechte und Interessen von Ikea überwiege, hielten die Richter fest. Letztendlich muss dies im konkreten Fall aber das belgische Gericht entscheiden und dabei die Vorgaben aus Luxemburg beachten.

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