Gesetz

    Berner Kantonsparlament verankert Spital-Rettungsschirm im Gesetz

    Keystone-SDA Regional
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    Der Berner Regierungsrat kann unverzichtbaren Spitälern in finanzieller Not künftig künftig schneller unter die Arme greifen. Das Kantonsparlament hat die Teilrevision des Spitalversorgungsgesetzes am Dienstag verabschiedet – und auf eine zweite Lesung verzichtet.

    In Not geratene Spitäler, wie jüngst die Universitären Psychiatrischen Dienste, können auch in Zukunft auf schnelle Hilfe zählen. (Archivbild)
    In Not geratene Spitäler, wie jüngst die Universitären Psychiatrischen Dienste, können auch in Zukunft auf schnelle Hilfe zählen. (Archivbild) - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

    Mit dieser Gesetzesänderung kann die Regierung künftig selbstständig über Darlehen oder Bürgschaften für Listenspitäler entscheiden – ohne einen Beschluss des Parlaments abzuwarten. Vor dem kantonalen Verwaltungsgericht kann der Entscheid nicht mehr angefochten werden.

    Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier stellten sich mit 149 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hinter die Vorlage. Zwar störten sich Fraktionen von links bis rechts an der grossen Autonomie, die der Regierungsrat dadurch geniessen soll. Der Ratsmehrheit war diese Sorge aber nicht gross genug, um dafür an Tempo einzubüssen.

    Das teilrevidierte Spitalversorgungsgesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Möglich ist das nur, weil das Parlament auf eine zweite Lesung verzichtete.

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