EU

EuGH: Bei Schutz in anderem EU-Land darf Antrag von Flüchtling abgelehnt werden

AFP
AFP

Luxemburg,

Hat ein Flüchtling bereits Schutz in einem anderen EU-Land erhalten, darf ein EU-Land den weiteren Antrag ablehnen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof.

EuGH EU-Land Flüchtlinge Gerichtshof
Ein EU-Land darf einem Flüchtling internationalen Schutz verweigern, wenn er diesen bereits in einem anderen EU-Staat geniesst. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Europäische Gerichtshof hat einen neuen Entscheid in der Flüchtlingspolitik gefällt.
  • Künftig darf einem Flüchtling der internationale Schutz verweigert werden.
  • Dies, wenn er bereits Schutz in einem anderen EU-Land erhalten hat.

Ein EU-Land darf einem Flüchtling internationalen Schutz verweigern, wenn er diesen bereits in einem anderen Mitgliedsstaat geniesst.

Wenn es sich um das Elternteil eines minderjährigen Kindes handele, müsse aber auch der Familienverband bedacht werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag.

Es ging um einen in Österreich lebenden Syrer, dessen Tochter in Belgien subsidiären Schutz bekam. (Az. C-483/2)

Jaros?aw Kaczy?ski
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. - Wikimedia

Der Vater beantragte ebenfalls Schutz in Belgien, um mit seinem Kind zusammenleben zu können. Die belgischen Behörden wiesen seinen Antrag jedoch ab, weil er schon in Österreich lebe. Dagegen zog der Syrer in Belgien vor Gericht und das belgische Gericht stellte dem EuGH Fragen zur Auslegung des EU-Rechts.

Belgien muss Fall neu beurteilen

Der EuGH erklärte nun, dass ein Mitgliedsstaat in einem solchen Fall keinen internationalen Schutz in Erwägung ziehen müsse. Allerdings müssten einem Familienmitglied bestimmte Leistungen wie ein Aufenthaltsrecht zugestanden werden.

Das hänge aber unter anderem davon ab, ob er in dem Land, in dem er lebt, schon Anspruch auf eine bessere Behandlung habe.

Wie es sich im konkreten Fall verhält, muss jetzt das belgische Gericht beurteilen, das abschliessend über die Klage entscheidet. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.

Mehr zum Thema:

Weiterlesen

Flüchtlinge
19 Interaktionen
EU-Asylagentur
Computer
4 Interaktionen
Gleiche Arbeitszeit
Symbolbild
20 Interaktionen
Schweizer Technologie

MEHR IN POLITIK

Barrierefreiheit
Über 2030
Gregor Rutz SRG
73 Interaktionen
Halbierungsinitiative
Stadt Aarau
1 Interaktionen
Wahlkampf

MEHR EU

Kommission
3 Interaktionen
Für Kriegsfall
EU-Markenamt
EU-Gericht
Richterskala
In der Romandie
Zoll-Gespräche
17 Interaktionen
Dialoge

MEHR AUS LUXEMBURG

Condor
Ferienflieger
Éric Lombard
61 Interaktionen
Finanzpolitik
Europäische Investitionsbank
1 Interaktionen
Innovation
EU
21 Interaktionen
Eurozone