EU will klare Regeln für Nachhaltigkeitsbewertungen von Firmen
Die EU-Kommission will zur Vermeidung von Interessenskonflikten strengere Regeln für Firmen einführen, die ihre Nachhaltigkeit bewerten lassen.

Das Wichtigste in Kürze
- Für EU-Firmen, die ihre Nachhaltigkeit bewerten lassen, sollen strengere Regeln gelten.
- So lautet die Forderung der EU-Kommission.
Zur Vermeidung von Interessenskonflikten will die EU-Kommission strengere Regeln für Firmen einführen, die ihre Nachhaltigkeit bewerten lassen. Damit könnten Bürger sowie Investoren künftig besser informierte Entscheidungen treffen, in welche Projekte und Firmen sie Geld investieren wollen.
Konkret geht es vor allem um mehr Transparenz bei den sogenannten ESG-Ratings, wie die Kommission am Dienstag in Strassburg mitteilte. Die neuen Regeln sollen auch dazu beitragen, dass mehr privates Geld in umweltfreundliche Projekte fliesst. Die EU werde jedes Jahr zusätzliche Investitionen in Höhe von rund 700 Milliarden Euro benötigen, um ihre Klima- und Umweltziele zu erreichen.
Die ESG-Ratings bewerten unter anderem, inwiefern ein Unternehmen Umwelt, Klima und Mitarbeitende beeinflusst – und wie diese Faktoren wiederum das Geschäft der Firma beeinflussen. So sollen Investoren beispielsweise das Risiko besser einschätzen können, ob eine Firma in einen Skandal verwickelt werden oder wie sich Umwelteinflüsse negativ auf das Geschäft auswirken könnten.
Unterschiedliche Methoden
Das Deutsche Aktieninstitut wies vergangenes Jahr darauf hin, dass es eine Vielzahl an unterschiedlichen Methoden und teilweise intransparenten Bewertungskriterien bei ESG-Ratings gebe.
«Derzeit kann man für ein und dasselbe Unternehmen sehr unterschiedliche Bewertungen erhalten», bemängelt Agustin Reyna von der europäischen Verbraucherschutzorganisation Beuc. Letztlich könne dies dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Investitionen vornehmen würden, die sie sonst vielleicht nicht getätigt hätten.
Den Vorschlag der Kommission sieht Beuc kritisch. Die Organisation bezweifelt, dass die ESG-Ratings dadurch viel zuverlässiger werden, wie es hiess. Man hoffe darauf, dass das EU-Parlament und die EU-Staaten im nun anstehenden Gesetzgebungsprozess Verbesserungen durchsetzten.
«Am ESG-Ratingmarkt mangelt es derzeit an Transparenz», betonte die Kommission in einer Mitteilung. Deswegen sollen dem Willen der Behörde zufolge Anbieter solcher ESG-Bewertungen künftig die Methodik auf ihrer Website veröffentlichen sollen.
Zudem dürften sie künftig weder Anleger und Unternehmen beraten noch die Kreditwürdigkeit von Unternehmen bewerten oder selbst als Anleger tätig sein. Auch eine Tätigkeit im Banken-, Versicherungs- oder Rechnungsprüfungsgeschäft wäre demnach ausgeschlossen.
Vertrauen in Bewertungen stärken
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begrüsste das Vorhaben der EU-Kommission. Dieser trage dazu bei, das Vertrauen in die Bewertungen zu stärken. Versicherer seien als Investoren jedoch auch auf aussagekräftige und vergleichbare ESG-Rohdaten angewiesen.
Daneben genehmigte die Behörde am Dienstag unter anderem weitere Kriterien für umweltfreundliche Wirtschaftstätigkeiten. Somit würden neben klimaschonenden Wirtschaftszweigen und Unternehmen auch Umweltschutz in die EU-Taxonomie einbezogen, hiess es. Als Beispiel wurde unter anderem die Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung genannt.
Die Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das Unternehmen und Bürgern dabei helfen soll, klimafreundliche Projekte zu identifizieren und Geld dort zu investieren. 2022 wurde bereits entschieden, unter anderem die Stromproduktion mit Solarpaneelen, Wasserkraft oder Windkraft als klimafreundlich einzustufen. Seit Anfang Januar werden auch Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke als klimafreundlich eingestuft. Das sorgt seither für Diskussionen und Kritik.















