EU

EU-Kommission will Verbot für Zwangsarbeit-Güter

Keystone-SDA
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Belgien,

Nachweislich unter Zwangsarbeit hergestellte Güter sollen in der EU nicht mehr verkauft werden dürfen. Das will die EU-Kommission mit einem Gesetz erreichen.

Zwangsarbeit Kinderarbeit
Zwangsarbeit soll besser bekämpft werden. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU will unter Zwangsarbeit hergestellte Produkte verbieten.
  • Diese sollen gemäss der EU-Kommission nicht mehr verkauft werden dürfen.
  • Zudem sollen Staaten das Recht haben, solche Güter bei Bedarf vom Markt zu nehmen.

Produkte, die nachweislich unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, sollen nach der Europäischen Kommission nicht mehr in der EU verkauft werden dürfen. Die Brüsseler Behörde legte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Dieser soll es den EU-Staaten ermöglichen, entsprechende Produkte vom Markt zu nehmen.

«Diese Verordnung wird bei der Bekämpfung der modernen Sklaverei, von der Millionen von Menschen auf der ganzen Welt betroffen sind, einen echten Unterschied machen», sagte der Handelskommissar Valdis Dombrovskis.

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Knaben, die oft als alleinreisende Migranten unterwegs seien, gehörten vermehrt zu Opfern der Zwangsarbeit. (Symbolbild) - keystone

Die EU-Kommission geht davon aus, dass weltweit etwa 27,6 Millionen Menschen zur Arbeit gezwungen werden. Zuletzt hatte etwa das UN-Menschenrechtsbüro in einem Bericht erhebliche Vorwürfe gegen China wegen seines Umgangs mit der muslimischen Minderheit der Uiguren erhoben. Diese und andere Randgruppen würden etwa zur Zwangsarbeit verpflichtet. Auch in anderen Teilen der Welt – unter anderem in Europa – gelten manche Arbeiter als moderne Sklaven.

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht nun vor, dass nationale Behörden Ermittlungen zu Produkten aufnehmen müssen, die im Verdacht stehen, unter Zwangsarbeit hergestellt worden zu sein. Beweise können der Kommission zufolge Berichte von Nichtregierungsorganisationen sein oder auch Videos und Zeugenaussagen von Betroffenen.

Produkte bei erhärtetem Verdacht umgehend entsorgt

Erhärtet sich der Verdacht, dürfen die Produkte gar nicht erst auf den Markt. Oder, sie müssen von den nationalen Behörden umgehend abgesetzt und entsorgt werden. Die Kommission wird eine Plattform aufsetzen, in der Erkenntnisse über einzelne Produkte gesammelt werden.

Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen sich nun jeweils auf eine Haltung zu dem Entwurf verständigen. Anschliessend müssen beide Seiten miteinander über eine gemeinsame Position verhandeln. Das Gesetz soll nach einer Übergangsfrist von rund zwei Jahren in Kraft treten.

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