Ehemalige Berner Grossrätin: Kiffen schädigt das Gehirn

In ihrem Gastbeitrag fordert die Präsidentin der Schweizerischen Vereinigung Eltern gegen Drogen unter anderem nachhaltige Präventionskampagnen ein.

Sabina Geissbühler-Strupler
Sabina Geissbühler-Strupler ist ehemalige Berner Grossrätin und Präsidentin der Schweizerischen Vereinigung Eltern gegen Drogen. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt einen Zusammenhang zwischen immer mehr jungen IV-Beziehenden und Cannabiskonsum.
  • Das konstatiert Sabina Geissbühler-Strupler in ihrem Gastbeitrag.
  • Die SVP-Politikerin fordert von Seiten der Regierung umfassende Präventionskampagnen ein.

In der Schweiz beziehen immer mehr junge Menschen eine IV-Rente wegen psychischer Erkrankungen.

Gleichzeitig erscheinen Studien unter den Titeln: «Dümmer durch Kiffen: Cannabis schädigt das Gehirn», «Kiffen erhöht das Risiko an einer Psychose zu erkranken» oder «Psychische Erkrankungen als Folge des Cannabiskonsums».

Stand Pavillon Infomaterial Drogen
Die Schweizerische Vereinigung Eltern gegen Drogen setzt sich für nachhaltige Präventionskampagnen ein. - zVg

Die Schweizerische Vereinigung Eltern gegen Drogen kennt aus jahrelanger Erfahrung diese Zusammenhänge und weist in ihrer ehrenamtlichen Arbeit darauf hin, dass das menschliche Gehirn erst bei circa 25-Jährigen ausgereift ist.

Cannabiskonsum zu verharmlosen ist unverantwortlich

Da das Tetrahydrocannabinol (THC), das Rauschgift im Cannabis, fettlöslich ist und wir im Gehirn viele Fettzellen haben, lagert sich das THC dort ab und bewirkt bei jungen Menschen oft eine «No Bock»-Stimmung, eine Vernachlässigung aller Pflichten, Hobbys, ein Abbruch sozialer Beziehungen, ja sogar Suizidgedanken.

Schul- und Lehrabbrüche sind grosse Tragödien für die Betroffenen und ihre Eltern.

Vereinigung Eltern gegen Drogen
Plakatentwurf der Vereinigung Eltern gegen Drogen. - Vereinigung Eltern gegen Drogen

Deshalb ist es unverantwortlich, Cannabiskonsum zu verharmlosen, denn die hohe Verfügbarkeit dieses Rauschgiftes führt zu einer Zunahme des Konsums.

Gewichtsangabe bei Cannabis ist unsinnig

Hier haben schon der National- und Ständerat einen grossen Denkfehler gemacht, als sie den Erwerb und Besitz einer «geringfügigen» Menge Cannabis (bis zu 10 Gramm) zum Eigenkonsum legalisiert haben.

Bei sehr hohem THC-Wert – zum Beispiel im Cannabisöl – können nämlich viel mehr Joints gedreht werden (zwischen 30 und 100 Joints).

Damit jedermann zur Einsicht kommt, dass eine Gewichtsangabe bei Cannabis unsinnig ist, nehme ich das Beispiel Alkohol: Ein Liter Leichtbier ist nicht das Gleiche wie ein Liter Schnaps, oder!?

26. Juni ist Internationaler Tag gegen Drogenhandel und -missbrauch

Sogenannte Drogenfachleute und Politiker stehen nun in der Verantwortung, die Cannabislegalisierungsschritte rückgängig zu machen, und endlich die Gesundheit der jungen Menschen in den Mittelpunkt zu stellen.

Es braucht nachhaltige Präventionskampagnen, nicht Anleitungen, wie risikoärmer gekifft werden kann.

Stand Material Pavillon Papier
An Informationsständen haben Vertretende der Schweizerischen Vereinigung Eltern gegen Drogen am Internationalen Tag gegen Drogenmissbrauch vor allem mit Jugendlichen viele Gespräche geführt. - zVg

Am 26. Juni findet jedes Jahr der Internationale Tag gegen Drogenhandel und Drogenmissbrauch statt.

Dass das Bundesamt für Gesundheit, das Millionen von Steuergeldern für Drogenprävention zur Verfügung hat, nie an diesem wichtigen Tag eine Präventionskampagne durchführt, ist unbegreiflich.

Grosses Unwissen über die Gefährlichkeit von Cannabis

Wir von der Schweizerischen Vereinigung Eltern gegen Drogen haben an Informationsständen insbesondere mit Jugendlichen viele Gespräche geführt und feststellen müssen, dass ein grosses Unwissen über die Gefährlichkeit von Cannabis existiert.

Sabina Geissbühler-Strupler Kiffen
Sabina Geissbühler-Strupler (r.) informiert über die negativen Folgen von Canabiskonsum. - zVg

Auch wir sind gegen Alkoholmissbrauch, aber dass im Unterschied zum THC der Alkohol wasserlöslich ist, wussten nicht einmal die Lehrpersonen, die sich an unseren Ständen informierten.

Bist du dafür, dass der Erwerb und Besitz einer «geringfügigen» Menge Cannabis (bis zu 10 Gramm) zum Eigenkonsum legalisiert wurde?

Unsere Gesellschaft, aber insbesondere Lehrpersonen, Suchtfachleute, Politiker müssen den Artikel 10.1. im Bundesgesetz «Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrt­heit und auf Förderung ihrer Entwicklung» respektieren und ihr Handeln auf ethische Grundsätze abstützen.

***

Zur Autorin: Sabina Geissbühler-Strupler (*1950) ist ehemalige Berner SVP-Grossrätin. Sie ist Primar- und eidg. Dipl. Turn- /Sportlehrerin und Ex-Bildungspolitikerin aus Herrenschwanden.

Kommentare

User #5486 (nicht angemeldet)

Übers Kiffen sprechen, entschädigt das Gehirn auch nicht.

User #853 (nicht angemeldet)

Selbstschädigung ist dumm, aber nie strafbar.

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