Die Parlamentskommission will neben dem Kampf gegen Kinderarbeit jetzt auch den gegen die Zwangsarbeit verstärken.
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Uiguren leisten in China laut Menschenrechtlern Zwangsarbeit auf Baumwollfeldern. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kommissionen wollen die Bekämpfung von Zwangsarbeit verstärken.
  • Bei Produkten, die aus Zwangsarbeit stammen, sollen Kontrollmechanismen greifen.

Die zuständigen Parlamentskommissionen wollen die Bekämpfung von Zwangsarbeit verstärken. Bei Produkten, die beispielsweise aus Zwangsarbeit in den Uiguren-Lagern der chinesischen Provinz Xinjiang stammen, sollen Kontrollmechanismen greifen.

Nach der Nationalratskommission hat auch die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) einer entsprechenden parlamentarischen Initiative von Corina Gredig (GLP/ZH) zugestimmt: mit 8 zu 5 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Damit kann nun eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet werden. Konkret soll der Anwendungsbereich des indirekten Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative mit Sorgfalts- und Transparenzpflichten im Bereich der Zwangsarbeit ergänzt werden. Unternehmen sollen künftig neben Risiken von Kinderarbeit neu auch Risiken von Zwangsarbeit in ihren Wertschöpfungsketten identifizieren und mindern.

Berichte zu Zwangsarbeiter in Xinjiang

Seit Jahren gibt es laufend neue Berichte zu staatlich auferlegter Zwangsarbeit in der Region Xinjiang in der Volksrepublik China. Zuletzt veröffentlichte die Uno-Menschenrechtskommission Ende August einen entsprechenden Bericht.

Laut der Gesellschaft für bedrohte Völker (GFBV) sind verschiedene Schweizer Branchen von möglichen Menschenrechtsverletzungen in ihren Wertschöpfungsketten betroffen. Dazu gehörten etwa Zulieferer und Dienstleister für Textilindustrie und Solarindustrie, aber auch Finanzprodukte in Verbindung zu Firmen mit Zwangsarbeit.

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Menschenrechtsorganisationen zufolge sind eine Million Uiguren und andere Muslime in Haftlagern eingesperrt. - AFP/Archiv

Die Ständeratskommission ist der Ansicht, dass der Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Zwangsarbeit nicht von der Hand zu weisen ist. Sie plädiert dafür, bei der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage die Entwicklung des EU-Lieferkettengesetzes und die auslege Ordnung des Bundesrats abzuwarten. Damit könne der indirekte Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative gegebenenfalls ganzheitlich an das neue EU-Recht angepasst werden.

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