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EU-Gericht entscheidet über europäische Bürgerinitiative für Minderheiten

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Luxemburg,

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) entscheidet am Mittwoch (09.30 Uhr) über die europäische Bürgerinitiative «Minority SafePack» für den Schutz von Minderheiten.

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EU-Flaggen - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine europäische Bürgerinitiative muss erst registriert werden und dann eine Million Unterschriften sammeln, um ihre Projekte der Kommission und dem Parlament vorstellen zu dürfen..

Die EU-Kommission wies die Vorschläge der Initiative im vergangenen Jahr zurück, weil die bestehenden Regelungen bereits ausreichten. Dagegen klagten die Organisatoren. Bereits zweimal entschied das Gericht im Sinne von «Minority SafePack»: Die Kommission lehnte deren Registrierung nämlich zunächst ab, was das EuG 2017 für nichtig erklärte. Eine Klage Rumäniens gegen die Registrierung wurde später vom EuG und dem Europäischen Gerichtshof zurückgewiesen. (Az. T-158/21)

Eine europäische Bürgerinitiative muss erst registriert werden und dann eine Million Unterschriften sammeln, um ihre Projekte der Kommission und dem Parlament vorstellen zu dürfen. Diese müssen die Vorschläge aber nicht aufgreifen. «Minority SafePack» will unter anderem erreichen, dass die EU den Minderheitenschutz bei der Vergabe von Fördermitteln besser berücksichtigt.

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