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Dreieinhalb Jahre Haft für Chefin von verbotener Reichsbürgergruppe in Lüneburg

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Deutschland,

Das Landgericht im niedersächsischen Lüneburg hat am Dienstag die Anführerin einer verbotenen rassistischen und antisemitischen Reichsbürgervereinigung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Justizangestellter in einem Gericht
Justizangestellter in einem Gericht - AFP/Archiv

61-Jährige betrieb antisemitische Vereinigung illegal weiter.

Die Staatsschutzkammer sah alle Anklagevorwürfe gegen die 61-Jährige als erwiesen an, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Heike W. wurde demnach dafür verurteilt, die illegale Vereinigung mit der Bezeichnung Geeinte deutsche Völker und Stämme trotz eines Vereinsverbots weiterbetrieben zu haben.

Die Gruppe war im März 2020 vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verboten worden. Nach damaligen Angaben leugnen die Mitglieder der bundesweit aktiven Vereinigung die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und streben den Aufbau eines eigenen pseudostaatlichen Systems an. Dabei verbreiten sie zugleich rassistische und antisemitische Propaganda und sprechen «massive Drohungen» gegen Amtsträger und deren Familien aus.

Laut Anklage soll H. weiter den «organisatorischen Zusammenhalt» der Gruppe gefördert und damit gegen das Vereinsverbot verstossen haben. Zudem soll sie sich in deren Sinn in sozialen Medien und Veranstaltungen propagandistisch betätigt haben sowie eine «Anordnung» verfasst haben, wonach «Nichtbeheimatete» Deutschland zu verlassen hätten. In der Ideologie ihrer Gruppe sind das vor allem Menschen jüdischen und muslimischen Glaubens. Die Angeklagte wurde deshalb auch der Volksverhetzungen schuldig gesprochen.

Verurteilt wurde H. zudem wegen der missbräuchlichen Verwendung von Berufsbezeichnungen, weil sie eine fiktive angebliche Anwaltskanzlei betrieben hatte. Über diese soll sie Anhängerinnen und Anhängern ihrer Gruppierung gegen Bezahlung reichsbürgerszenetypische Leistungen wie eine «Akkreditierung» für Berufe wie Anwalt, Hebamme und Arzt angeboten haben.

Die Angeklagte hatte die Vorwürfe in einer von einem Pflichtverteidiger verlesenen Einlassung zum Prozessauftakt objektiv eingeräumt. Zugleich betonte sie, rechtmässig zu handeln. Der Sprecherin zufolge gab sie auch in ihrem letzten Wort wieder an, aus Überzeugung gehandelt zu haben. Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung von W. stellte hingegen keinen konkreten Antrag.

Die 61-Jährige befindet sich in Untersuchungshaft. Laut Anklage wirkte sie zuletzt von Hannover aus. Medienberichten zufolge war sie früher insbesondere in Berlin aktiv, wo sich die Führungsriege der Geeinten deutschen Völker und Stämme konzentriert haben soll. Demnach ermittelte auch dort die Staatsanwaltsschaft gegen sie.

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