EU

Die EU reguliert seit 2022 Tech-Plattformen

Keystone-SDA
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Belgien,

Der Bundesrat orientiert sich bei der Regulierung der sehr grossen Kommunikationsplattformen wie Instagram oder Tiktok laut dem Bundesrat «eng» an der Gesetzgebung der EU. Diese kennt seit 2022 den sogenannten Digital Services Act. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur europäischen Regulierung:

facebbok
Die Logos der Social-Media-Plattformen und Messenger-Dienste WhatsApp (l-r), Twitter, TikTok, Microsoft Teams, Clubhouse, Facebook, Instagram, Slack und Telegramm sind auf einem Smartphone zu sehen. - Christoph Dernbach/dpa

WAS IST DER DSA?

Der Digital Services Act (DSA) oder auf Deutsch das Gesetz über digitale Dienste sieht Regeln für Dienstleistungen im Netz vor. Konkret geht es etwa um soziale Medien, Online-Marktplätze oder Unterkunftsplattformen, wie die Europäische Kommission auf ihrer Webseite zum Thema schreibt.

WAS REGELT DER DSA?

Mit dem DSA erhalten Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, illegale Inhalte zu melden. Was als illegaler Inhalt gilt, ist in anderen EU-Rechtsakten sowie auf nationaler Ebene geregelt. EU-weit verboten sind laut der Kommission etwa terroristische Inhalte, Material über sexuellen Kindesmissbrauch oder illegale Hassreden. Plattformen müssten zudem sicherstellen, dass Minderjährige von für sie «unangemessenen» Inhalten wie Geldspielen oder Pornografie geschützt sind.

WAS REGELT DER DSA SONST NOCH?

Die Plattformen müssen bei der Entfernung von Inhalten transparent darlegen, warum sie dies tun. Dazu muss eine Möglichkeit bestehen, Beschwerde gegen einen gelöschten Eintrag einzureichen. Weiter muss Werbung klar als solche deklariert werden. Diese darf nicht auf «sensiblen Daten» wie der sexuellen Orientierung, der Religion oder der ethnischen Zugehörigkeit von Nutzerinnen und Nutzern basieren.

WELCHE UNTERNEHMEN SIND BETROFFEN?

Alle Anbieter von Online-Dienstleistungen sind in der EU dem DSA unterstellt. Dabei verfolge der DSA einen «verhältnismässigen Ansatz», was bedeute, dass die Anforderungen an die Dienstleister von ihrer Grösse abhängig sind. Ein besonderes Augenmerk legt das Gesetz auf «sehr grosse Plattformen». Das sind Dienstleister, die in der EU monatlich von mindestens 45 Millionen Menschen genutzt werden. Die Kommission listet 21 solche Plattformen auf. Darunter sind etwa Amazon, Facebook, Instagram, Tiktok, X, Booking, Wikipedia, Zalando sowie Webseiten mit pornografischen Inhalten zu finden.

GELTEN FÜR SEHR GROSSE PLATTFORMEN ANDERE REGELN?

Ja. Sehr grosse Plattformen steuern teilweise über einen Algorithmus, welche Inhalte vermehrt angezeigt oder eher verborgen werden. Diese Empfehlungssysteme dürften dabei etwa keine tatsächlichen oder absehbar nachteiligen Auswirkungen auf die gesellschaftliche Debatte, Wahlprozesse und die öffentliche Sicherheit haben, heisst es im Gesetzestext. Damit ist gemeint, dass im Rahmen von Wahlkampagnen eine Position nicht über- oder unterproportional angezeigt werden darf.

WER SORGT SICH UM DIE DURCHSETZUNG DES DSA?

Bei den allermeisten Plattformen sind die nationalen Behörden für die Durchsetzung des DSA zuständig. Einzig die sehr grossen Plattformen fallen in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission.

WELCHE STRAFEN SIND VORGESEHEN?

Die Kommission kann eine Geldbusse in der Höhe von maximal sechs Prozent des weltweiten Umsatzes des Unternehmens verhängen.

WURDEN BEREITS STRAFEN AUSGESPROCHEN?

Ja. Im Dezember 2025 verhängte die EU-Kommission eine Geldstrafe von 120 Millionen Euro (rund 110 Millionen Franken) gegen das soziale Netzwerk X. Dieses habe gegen die Transparenzregeln verstossen, begründete die EU-Kommission ihren Entscheid. Zu den Verstössen zählten das irreführende Design des «blauen Häkchens», die mangelnde Transparenz der Werbeschaltung sowie die Nichtgewährung des Zugangs zu öffentlichen Daten für Forschende.

GIBT ES WEITERE FÄLLE?

Nein. Die EU-Kommission hat keine weiteren Bussgelder verhängt. Sie hat aber bereits andere Untersuchungen durchgeführt, etwa gegen Facebook, Instagram, Tiktok oder pornografische Webseiten. Sobald die EU-Kommission erste Ergebnisse einer Untersuchung feststellt, sucht sie den Dialog mit den Plattformen, damit sich diese an die EU-Regeln halten.

STÖSST DER DSA AUF KRITIK?

Immer wieder und insbesondere aus den USA wird der Vorwurf erhoben, dass der DSA die freie Meinungsäusserung einschränke. So sprach etwa der US-amerikanische Aussenminister Marco Rubio am Tag der Bekanntgabe der Geldstrafe an X von einer «Attacke auf alle amerikanischen Tech-Plattformen und das amerikanische Volk durch ausländische Regierungen». Ein Sprecher der Europäischen Kommission sagte, dass die Busse «nichts mit der Regulierung von Inhalten zu tun hat».

SCHRÄNKT DER DSA DIE FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG EIN?

Der DSA regelt, dass illegale Inhalte gelöscht werden müssen. Dabei dürfe allerdings das Recht der freien Meinungsäusserung nicht «übermässig» beeinträchtigt werden, heisst es im Gesetzestext.

WELCHE UNTERSCHIEDE BESTEHEN ZWISCHEN DEM DSA UND DEM VORSCHLAG DES BUNDESRATS?

Der Vorschlag der Schweizer Regierung orientiert sich eng am DSA, wie der Bundesrat in seinem Bericht zum Gesetzesvorschlag schreibt. Der Geltungsbereich der Schweizer Regulierung sei aber enger gefasst und beschränke sich auf die sehr grossen Plattformen. Zudem weise der DSA eine höhere Regelungsdichte auf, beispielsweise bei der Zielgruppenwerbung. Weiter sehe der Schweizer Vorschlag keinen Krisenreaktionsmechanismus vor, der in Fällen wie Krieg, Pandemie oder Terror die Auswirkungen von Manipulation begrenzen soll.

Kommentare

User #3748 (nicht angemeldet)

Was für ein Lacher, wenn ein undemokratisches Gremium wie die EU-Kommission die Demokratie schützen will. Wie wärs, wenn man als erstes mal die Kommission durchs EU-Volk wählen lassen würde?

User #3748 (nicht angemeldet)

Warum sollen Wirtschaftsvertreter bestimmen, was die Menschheit sagen darf? Zur Info: die EU Kommision ist kein demokretische gewähltes Gremium. Die Kommissäre sind Autokraten die von niemandem gewählt werde. Und diese nicht-gewählten Autokraten wollen dann angeblich die Demokratie schützen... finde den Fehler..

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