Bürgergeld in Deutschland von Länderkammer gestoppt
Der Bundestag hat sich gegen die Einführung des neuen Bürgergelds als Sozialleistung entschieden.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat die Einführung des neuen Bürgergelds gestoppt.
- Das Vorhaben schaffe zu wenig Anreize, eine Arbeit zu suchen, kritisiert die Opposition.
Die Einführung des neuen Bürgergelds als Sozialleistung ist in Deutschland vorerst gestoppt. In einer Sondersitzung des Bundesrats erhielt der Gesetzentwurf der Regierung am Montag nicht die erforderliche Mehrheit.
Bei dem Bürgergeld handelt es sich um eines der grössten Reformvorhaben der seit knapp einem Jahr regierenden «Ampel»-Koalition von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Es soll die bisherigen Hartz-IV-Leistungen für Langzeitarbeitslose ersetzen. Der Bundestag hatte in der vorigen Woche schon zugestimmt.

Die «Ampel»-Pläne sehen unter anderem eine Erhöhung des heutigen Regelsatzes von 449 Euro für Alleinstehende auf 502 Euro vor. Arbeitslose sollen zudem weniger durch einen angedrohten Leistungsentzug (Sanktionen) unter Druck gesetzt und dafür bei Weiterbildungsmassnahmen stärker unterstützt werden. Zudem sollen Vorgaben zur erlaubten Vermögenshöhe und zur Wohnungsgrösse bei Leistungsbeziehern gelockert werden.
Kritik von Opposition
Die christdemokratische Opposition findet, dass die Reform nicht genügend Anreize schaffe, eine Arbeit aufzunehmen. Sie kritisiert unter anderem den Wegfall von Sanktionsmöglichkeiten. Im Bundesrat hätte die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP mindestens 35 von 69 Stimmen gebraucht.
Die Länder mit Regierungsbeteiligung von CDU und CSU kommen aber zusammen schon auf 39 Stimmen. Nun muss der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat tätig werden.