Im März 2020 wurde in Deutschland als erstes die epidemische Notlage eingeführt. Diese wird nun um drei Monate bis im September verlängert.
Plenum des Bundestags
Plenum des Bundestags - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundestag verlängert die epidemische Notlage bis zum 30. September.
  • Eigentlich hätte die Notlage am 30. Juni auslaufen sollen.

Der Bundestag hat die wegen der Corona-Pandemie verhängte epidemische Notlage um weitere drei Monate bis zum 30. September verlängert. Die erstmals im März 2020 vom Bundestag festgestellte «epidemische Notlage von nationaler Tragweite» ermöglicht es dem Bundesgesundheitsministerium und anderen Regierungsstellen, weitreichende Verordnungen gegen die Pandemie zu erlassen.

Die derzeitige Regelung wäre ohne Verlängerung am 30. Juni ausgelaufen. Für die Verlängerung votierten in namentlicher Abstimmung 375 Abgeordnete, 218 stimmten mit Nein, es gab sechs Enthaltungen. Die Fraktionen von FDP und AfD hatten vorab angekündigt, gegen die Vorlage zu stimmen.

Bundesnotbremse soll am 30. Juni auslaufen

Derzeit hängen rund 20 Verordnungen direkt von der festgestellten Notlage ab – etwa Regelungen zu Testangeboten und zur Unterstützung von Eltern im Falle pandemiebedingter Kita- und Schulschliessungen. Der Wunsch, diese Verordnungen zunächst beizubehalten, war nach Koalitionsangaben einer der Gründe für die Verlängerung der Notlage.

Angela Merkel
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel. - dpa

Während die epidemische Notlage verlängert wird, soll die im April eingeführte so genannte Bundesnotbremse am 30. Juni auslaufen. Bei der epidemischen Notlage und der Bundesnotbremse handelt es sich um zwei unterschiedliche gesetzliche Instrumente im Kampf gegen die Corona-Pandemie.

Die erst im April eingeführte Bundesnotbremse sieht vor, dass der Bund einheitliche Corona-Schutzmassnahmen in Gebieten mit hohen Inzidenzwerten durchsetzen kann. Derart hohe Inzidenzen werden derzeit allerdings nicht mehr verzeichnet.

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