BGH urteilt über Immunität ausländischer Armeeangehöriger in Deutschland

AFP
AFP

Deutschland,

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (14.30 Uhr) im Fall eines früheren afghanischen Offiziers, der wegen gefährlicher Körperverletzung und eines Kriegsverbrechens in seiner Heimat in München zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.

Bundesgerichtshof
Bundesgerichtshof - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mann soll bei der Befragung von Gefangenen Drohungen und Gewalt angewandt haben..

Anklage und Verteidigung legten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Revision ein. Der BGH will nun auch klären, ob der Angeklagte als Angehöriger einer ausländischen Armee in Deutschland Immunität geniesst. (Az. 3 StR 564/19)

Der Mann soll bei der Befragung von Gefangenen Drohungen und Gewalt angewandt haben. Zudem soll er die Leiche eines Taliban-Kommandeurs wie eine Trophäe an einem Schutzwall präsentiert haben. Bestimmte Straftaten gegen das Völkerrecht, die im Ausland begangen wurden, können vor deutschen Gerichten geahndet werden. Der BGH will nun entscheiden, ob dies auch für Taten gilt, die «ein Angeklagter in Ausübung ausländischer hoheitlicher Tätigkeit vornahm». Er berät zudem darüber, ob diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden muss. Im konkreten Fall geht es weiter darum, ob der Angeklagte Menschen folterte.

Kommentare

Weiterlesen

Sex
131 Interaktionen
«Skrupellos»
Karin Keller-Sutter
132 Interaktionen
Nach Trump-Telefon

MEHR IN POLITIK

Tempo 30 Zürich
12 Interaktionen
Zürich
Putin Flaggen Russland Venezuela
15 Interaktionen
Konflikt
Frau Grün Porträtfoto Brille
30 Interaktionen
Aline Trede (Grüne)
onlinereports bucher eigenmann
2 Interaktionen
Analyse zur Wahl

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Ayse Irem
4 Interaktionen
Standing Ovations
Schwarzwald Kuckucksuhr
Schützenswert