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Nationalrat für generelle Nationalitätennennung in Polizeimeldungen

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Bern,

Der Nationalrat will, dass Strafverfolgungsbehörden künftig grundsätzlich die Nationalität von Straftätern in Polizeimeldungen nennen.

Parlament
Der Nationalrat stimmt einer Initiative zu, die die Angabe der Staatsangehörigkeit von Straftätern vorsieht. (Archivbild) - keystone

Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz sollen künftig grundsätzlich die Nationalität von Straftätern in Polizeimeldungen nennen müssen. Der Nationalrat möchte eine schweizweite Regelung.

Er hat am Mittwoch einer parlamentarischen Initiative von Benjamin Fischer (SVP/ZH) Folge gegeben – mit 100 zu 84 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die SVP stimmte fast geschlossen dafür, Mitglieder von Mitte und FDP unterstützten das Anliegen teilweise. Das Geschäft geht nun an die zuständige Ständeratskommission.

Fischer argumentierte, es bestehe ein öffentliches Interesse zu erfahren, woher die Personen stammen, die unter Verdacht stehen, strafrechtlich in Erscheinung getreten zu sein. Dies verhindere Spekulationen in der Öffentlichkeit, die zu Pauschalisierung und Vorurteilen gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen führen könnten.

Persönlichkeitsschutz vs Transparenz

Die Strafverfolger sollen Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Täter, Tatverdächtigen und Opfer angeben, sofern keine Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprächen oder die Gefahr bestehe, dass die Personen identifiziert würden.

Die Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) dagegen argumentierte, dass eine solche Praxis in mehrfacher Hinsicht ein Risiko darstellen würde. Sie befürchtete beispielsweise, dass diese Informationen politisch instrumentalisiert werden könnten.

Nicht die Staatsangehörigkeit, sondern das sozioökonomische Profil sei ausschlaggebend für die Straffälligkeit, gab die RK-N zu bedenken. Und diese Informationen würden auch nicht in den Polizeimeldungen erwähnt. Mehrere Kantone und Gemeinden geben in Polizeimeldungen die Staatsangehörigkeit grundsätzlich bekannt.

Nun muss die zuständige Ständeratskommission und eventuell die kleine Kammer darüber entscheiden, ob eine nationale Regelung ausgearbeitet werden soll oder nicht.

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Kommentare

User #5563 (nicht angemeldet)

Das wird dem Juxtiz-Minister aber gar nicht gefallen.

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