Nationalrat will kein Verbot von gekauften Unterschriften
Der Nationalrat lehnt ein Verbot und Bewilligungspflicht für kommerzielles Unterschriftensammeln ab, zwei Initiativen der Grünen scheitern.

Kommerzielle Unterschriftensammlungen für Initiativen und Referenden sollen weder verboten noch bewilligungspflichtig werden. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Er hat zwei entsprechende parlamentarische Initiativen der Grünen abgelehnt.
Mit 123 zu 66 Stimmen bei einer Enthaltung sagte der Nationalrat am Mittwoch Nein zu einer parlamentarischen Initiative der Grünen-Fraktion, die ein Verbot des gewerbemässigen Sammelns fordert. Das Begehren ist damit vom Tisch.
Der Rat folgte dem Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-N). Ein Verbot schiesse über das Ziel hinaus, befand deren bürgerliche Mehrheit. Sie argumentierte zudem mit kaum machbaren Abgrenzung zwischen gewerbsmässig und eben nicht gewerbsmässig sammelnden Organisationen.
«Zweite Initiative ebenfalls gescheitert»
Mit demselben Argument lehnte die bürgerliche Mehrheit eine zweite parlamentarische Initiative der Grünen ab, die eine Bewilligungspflicht für gewerbemässiges Unterschriftensammeln forderte. Auch sie lehnte der Nationalrat ab, mit 121 zu 66 Stimmen bei 3 Enthaltungen, und auch sie ist damit erledigt.
Im vergangenen Jahr war bekannt geworden, dass es bei Unterschriftensammlungen für Initiativen und Referenden mutmasslich zu Fälschungen kam. In der Folge wurden politisch mehrere Vorschläge für Gesetzesänderungen diskutiert.
Mehrheitsfähig scheint derzeit nur eine Idee: das E-Collecting oder elektronische Unterschriftensammeln. Die SPK-N begrüsst denn auch eine gesetzliche Grundlage für die versuchsweise elektronische Unterschriftensammlung. Der Nationalrat dürfte am (morgigen) Donnerstag darüber entscheiden.