Mit dem erwarteten Ja zum Covid-19-Gesetz kann das Covid-Zertifikat weitergeführt werden. Daneben bleiben weitere Corona-Massnahmen in Kraft. Ein Überblick von Themen, welche auch Gegenstand des Urnengangs waren:
Covid-Gesetz
Die Abstimmung zum Covid-19 Gesetz führte zu einem Peak der Drohungen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • KONSULTATION: Der Bundesrat muss die Kantonsregierungen noch stärker in seine Krisenpolitik einbeziehen.
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Zudem muss er die Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens so gering wie möglich halten. Bund und Kantone müssen deshalb die Möglichkeiten von Tests, Impfungen und der Kontaktverfolgung ausschöpfen.

HÄRTEFÄLLE: Die Corona-Finanzhilfen werden auf Betroffene ausgeweitet, die bis dahin nicht oder zu wenig unterstützt werden konnten. So haben zusätzliche Unternehmen Anspruch auf Härtefallhilfen, weil sie wegen der Pandemie vorübergehend schliessen mussten oder hohe Umsatzeinbussen erlitten.

ERWERBSERSATZ: Selbstständigerwerbende erhalten mehr Corona-Erwerbsersatz. Anspruch darauf hat, wer einen Umsatzrückgang von 30 statt wie vorher 40 Prozent geltend machen kann.

SCHUTZSCHIRM: Entschädigungen sind für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung möglich, die wegen Corona nicht stattfinden konnten oder können.

KITAS: Auch öffentliche Kitas, die wegen Corona schliessen mussten, erhalten Finanzhilfen, nicht nur private.

KONTAKTVERFOLGUNG: Der Bund kann die Kantone dazu verpflichten, die Rückverfolgung von Infektionen zu verbessern. Der Bund entschädigt die Kantone für ihren Aufwand. Bei einem Nein müsste das Contact Tracing jedoch nicht beendet werden. Die Grundregeln sind im Epidemiengesetz geregelt.

COVID-TESTS: Der Bund fördert Covid-Tests und kann deren Kosten übernehmen. Bei einem Nein würde die Basis für Gratistests jedoch nicht wegfallen. Der bisherige Passus im Covid-19-Gesetz bietet eine ausreichende gesetzliche Grundlage.

QUARANTÄNE: Geimpfte und genesene Personen müssen nach einem Kontakt mit einer positiv getesteten Person nicht mehr in Quarantäne.

MEDIKAMENTE: Der Bundesrat kann wichtige medizinische Güter nicht nur noch beschaffen, sondern auch herstellen lassen. Auf dieser Grundlage hat er das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) beauftragt, ein bis Ende 2022 befristetes Programm zur Förderung der Entwicklung und Herstellung von Covid-19-Arzneimitteln umzusetzen.

UNTERSCHRIFTEN: Unterschriften können neu nicht nur für Referenden, sondern auch für Volksinitiativen vorübergehend ohne Bescheinigung der Gemeinde eingereicht werden.

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