AHV-Beiträge für Selbständige in Eschenbach
Selbständigerwerbende in Eschenbach müssen ihre AHV/IV/EO-Beiträge selbst bezahlen. Die SVA St.Gallen bietet einen Online-Rechner zur Berechnung.

Wie die Gemeinde Eschenbach mitteilt, müssen Selbständigerwerbende im Unterschied zu Angestellten ihre Sozialversicherungsbeiträge in ganzer Höhe selber bezahlen. So ist es wichtig, dass jede selbständige Erwerbstätigkeit bei der AHV-Ausgleichskasse am Geschäftssitz angemeldet wird.
Selbständigerwerbende sind für die Zahlung ihrer AHV/IV/EO-Beiträge selber verantwortlich. Als selbständig erwerbend gilt, wer unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitet sowie in unabhängiger Stellung ist und das wirtschaftliche Risiko selbst trägt.
Nach der Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse am Geschäftssitz wird die Beitragspflicht im Einzelfall geprüft.
Beiträge sind einkomensabhängig
Der Beitrag liegt bei total 9,95 Prozent vom im Beitragsjahr erzielten Einkommen. Für Jahreseinkommen von weniger als 58'800 Franken gilt ein tieferer Beitragssatz.
Bei einem Jahreseinkommen von weniger als 9800 Franken muss nur der Mindestbetrag von 514 Franken bezahlt werden. Zudem sind selbständigerwerbende FAK-beitragspflichtig.
Um die zu erwartende Höhe der AHV/IV/EO-Beiträge einfach zu berechnen, stellt Ihnen die SVA St.Gallen einen praktischen Online-Rechner zur Verfügung.