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Ständerat will keine Landesverweise per Strafbefehl

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Bern,

Staatsanwaltschaften sollen Kriminelle nach dem Willen des Ständerats auch künftig nicht mittels Strafbefehl des Landes verweisen können.

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Das Schweizer Bundesgericht. - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • Kriminelle dürfen nicht mittels Strafbefehl des Landes verwiesen werden.
  • Eine entsprechende Motion hat der Nationalrat abgelehnt.
  • Es soll zwischen gut integrierten und Menschen ohne Aufenthaltsrecht unterschieden werden.

Staatsanwaltschaften sollen Kriminelle nach dem Willen des Ständerats auch künftig nicht mittels eines Strafbefehls des Landes verweisen können. Die kleine Kammer hat am Mittwoch eine entsprechende Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) in diesem Punkt abgelehnt.

Recht auf Verteidigerin oder Verteidiger

Oppositionslos folgte der Ständerat dem Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S). Bei dem Vorstoss geht es um leichte, aber eindeutige Fälle. Der Nationalratskommission ging es bei der Ausarbeitung insbesondere um sogenannte «Kriminaltouristen» sowie Personen ohne Aufenthaltsstatus.

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Weil die Corona-Pandemie eine Ausschaffung in absehbarer Zeit verunmöglicht, muss ein mit einer Landesverweisung belegter Mann freigelassen werden. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Die vorberatende Kommission machte rechtsstaatliche Bedenken geltend. In ihren Erwägungen regte sie insbesondere an, dass zwischen gut integrierten, legal in der Schweiz wohnhaften Personen und Menschen ohne Aufenthaltsrecht unterschieden werden solle.

Keine Mehrheit fand im Ständerat auch ein zweiter Punkt der Motion aus dem Nationalrat. Personen, die des Landes verwiesen werden, sollen nach dem Willen der kleinen Kammer weiterhin automatisch das Recht auf einen Verteidiger oder eine Verteidigerin haben.

Kein Verweis bei Übertretungen

Zugestimmt hat der Ständerat aber einem dritten Punkt der Kommissionsmotion: Geringfügigere Verstösse und Übertretungen wie Diebstahl sollen ausdrücklich von der obligatorischen Landesverweisung ausgenommen werden, insbesondere wenn sie von jungen Ausländerinnen und Ausländern begangen wurden, die in der Schweiz aufgewachsen sind.

Damit hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, den Katalog der Straftaten, die automatisch einen Landesverweis nach sich ziehen, zu überprüfen und gegebenenfalls zu präzisieren.

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