Ein Mann, der 2019 in Morges VD versucht hatte, seine Frau mit zwei Messerstichen zu töten, ist am Donnerstag zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren gefordert hatte, wird Berufung einlegen.
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Blick in einen Zellengang eines Gefängnisses. (Symbolbild) - Keystone

Die Richter des Bezirksgerichts La Côte in Nyon waren der Ansicht, dass sich der Angeklagte der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gemacht hat. Man schlage einer Person nicht mit einem 19 cm langen Fleischmesser auf den Hals, nur um ihr weh zu tun, sondern um sie zu töten, erklärte das Gericht.

Die Schuld des 34-Jährigen wiege besonders schwer, da er seine Frau, von der er seit einigen Monaten getrennt lebte, im Beisein der beiden Töchter des Paares angegriffen habe. Die damals ein Jahr alte jüngere Tochter befand sich zum Tatzeitpunkt in den Armen ihrer Mutter und es sei ein Wunder, dass sie nicht verletzt worden sei, sagte Gerichtspräsident Daniel Stoll.

Der Angeklagte wurde auch wegen qualifizierter Tätlichkeit, qualifizierter Drohung und Nötigung für schuldig befunden, weil er seiner Frau in den vergangenen Jahren physisches und psychisches Leid angetan hatte.

Auch wenn das Gericht bei den Schuldsprüchen der Staatsanwältin Marlène Collaud folgte, kündigte diese bereits an, dass sie aufgrund der «zu milden Strafe» Berufung einlegen werde. Sie will damit auch erreichen, dass sich das Kantonsgericht wie von ihr gefordert mit einem Landesverweis für den seit 1999 in der Schweiz lebenden Kosovaren befassen kann.

Die Richter der ersten Instanz verzichteten auf eine Ausweisung des Angeklagten, weil sich dieser mit seiner Familie seit Langem in der Schweiz aufhält. Sie wollten ihm auch «eine Chance geben», damit er sich nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis um seine Töchter kümmern könne.

Wie die Staatsanwaltschaft war auch die Anwältin der Ehefrau, Coralie Devaud, der Ansicht, dass die Strafe «zu niedrig» sei. Für ihre Mandantin sei es sehr schwer zu hören, dass ihr zukünftiger Ex-Mann nur siebeneinhalb Jahre bekomme, obwohl er fast seine Töchter zu Waisen gemacht habe. Sie fügte hinzu, dass ihre Mandantin «mit einer Angst im Bauch lebe» und dass diese Angst nicht mit einer so geringen Strafe verschwinden werde.

Einer der beiden Anwälte des Angeklagten, Loïc Parein, zeigte sich erleichtert, dass die von der Staatsanwaltschaft geforderte «zu hohe» Strafe reduziert wurde. Das Urteil des Gerichts gebe seinem Mandanten ein wenig Hoffnung zurück, sagte er. Er konnte aber noch nicht sagen, ob er Rekurs einlegen wird.

Der Täter, der bereits rund zwei Jahre Haft verbüsst hat, hatte sich am 18. November 2019 zum neuen Wohnort seiner Frau in Morges begeben. In der Eingangshalle des Gebäudes stach er zweimal mit einem Messer auf sie ein, das er einige Stunden zuvor gekauft hatte.

Die Frau erlitt schwere Verletzungen am Hals mit einer 15 cm langen Schnittwunde und an einer Hand, als sie den zweiten Schlag abwehrte.

Bei seiner Anhörung am Dienstag hatte der Mann zugegeben, dass er nicht verkraftet habe, dass seine Frau ihn verlassen hatte. Er beschrieb sich selbst als «Vater auf Abwegen», der sowohl «hasserfüllt» als auch «verzweifelt» gewesen sei.

Der Gerichtspräsident wandte sich am Donnerstag direkt an den Angeklagten und forderte ihn auf, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben. Er sagte ihm: «Sie haben sich zwar entschuldigt, aber Sie haben keine Selbstreflexion durchgeführt. Es gibt noch einen langen Weg zu gehen.»

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