Ständerat am Zug: Pflegeinitiative abgespeckt beschlossen
Der Nationalrat hat das neue Pflege-Arbeitsgesetz zwar angenommen, ihm aber viele zentrale Verschärfungen gestrichen. Jetzt entscheidet der Ständerat.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat beschliesst das Pflegegesetz, streicht aber viele Verbesserungen.
- Bürgerliche wollen weniger Regeln wegen Kosten und Prämien.
- Linke kritisieren das stark – nun folgt der Ständerat.
Das neue Gesetz für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege hat die erste Hürde geschafft. Nach einer langen Debatte hat der Nationalrat die Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen, ihr zuvor aber mehrere Zähne gezogen. Nun ist der Ständerat am Zug.
Mit neuen gesetzlichen Regelungen soll die 2021 an der Urne klar angenommene Pflegeinitiative umgesetzt werden. Am Dienstag unterhielt sich die grosse Kammer über sechs Stunden ausführlich über Normalarbeitszeit, Höchstarbeitszeit, Überstunden, Umkleidezeit, Pausen, Bereitschafts-, Präsenz- und Pikettdienste, die Ankündigungsfrist der Dienstpläne und über Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
Am Schluss zeigte sich: Viele Vorschläge des Bundesrats sind nicht mehrheitsfähig. Die Fronten waren klar: Die linke Seite wollte lieber mehr, die bürgerliche Seite weniger Vorschriften. Letztere setzte sich fast ausnahmslos durch.

Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat drückte den teilweise umstrittenen Forderungen ihren Stempel auf. Fast ausnahmslos folgte die grosse Kammer den Anträgen ihrer Kommission und verzichtete auf mehrere vom Bundesrat geplante Massnahmen.
Keine Reduzierung der Stunden
So soll die wöchentliche Höchstarbeitszeit in der Pflege nicht von 50 auf 45 Stunden reduziert werden. Weiter entschied der Nationalrat, die wöchentliche Normalarbeitszeit auf maximal 42 Stunden festzulegen. Der Bundesrat soll keine Kompetenz erhalten, diesen Höchstwert auf bis zu 40 Stunden zu senken.
Überstunden sollen künftig durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer oder mit dem Normallohn plus einem Zuschlag von mindestens 25 Prozent ausgeglichen werden. Hier übernahm der Nationalrat im Grundsatz den Vorschlag des Bundesrats, strich aber den Vorrang des Ausgleichs durch Freizeit aus dem Gesetz.

Weiter beschloss die grosse Kammer, dass bei dauernder oder regelmässig wiederkehrender Sonntags- und Feiertagsarbeit zusätzlich zur Ersatzruhe ein Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent zu gewähren sei. Das ist die Hälfte des Vorschlags der Landesregierung.
Bei der Anrechnung und dem Ausgleich von Bereitschafts- und Pikettdiensten soll der Bundesrat lediglich ermächtigt sein, den Ausgleich dieser Dienste festzulegen – und nicht, inwieweit diese als bezahlte Arbeitszeit anzurechnen sind.
Fronten waren klar
Die links-grüne Seite wollte lieber mehr, die bürgerliche Seite weniger Vorschriften. Die Mehrheit aus SVP, FDP und Mitte-Partei warnte davor, mit dem Gesetz zu überborden. Die Kosten im Gesundheitswesen müssten im Auge behalten werden. Würde die Vorlage des Bundesrats umgesetzt, würden sich die Krankenkassenprämien weiter erhöhen, lautete der Tenor von Mitte-Rechts.
Links-Grün sprach dagegen von einer Arbeitsverweigerung des Parlaments. Der Nationalrat untergrabe schamlos jeden Anlauf, die Arbeitsbedingungen in der Pflege konkret zu verbessern. Der klare Volksauftrag werde nicht umgesetzt.
Noch ist das Geschäft nicht unter Dach und Fach. Als Nächstes ist der Ständerat am Zug.
Zu hohe Kosten
SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr hätte diese zweite Etappe der Umsetzung der Pflege-Initiative am liebsten gleich zurück an den Absender geschickt. Ihr Antrag auf Zurückweisung an den Bundesrat lehnte der Nationalrat aber ab. Sie stört sich an den Kosten, die durch die besseren Arbeitsbedingungen für die Pflege entstehen.
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2021, als das Stimmvolk Ja sagte zur Pflege-Initiative, sei diese zu Zeiten von Covid halt sehr hoch im Kurs gestanden. «Dazumal hatte die Initiative kein Preisschild dran. Jetzt streiten wir halt darüber, wer den Ausbau bezahlt.» Am Schluss werden das wohl die Prämienzahlenden sein, befürchtet Gutjahr.
Möglich sei auch, dass es bald weitere Forderungen geben könnte, wenn man für die Pflegenden ein separates Gesetz mache. «Kommen dann andere Berufe und wollen auch ein eigenes Gesetz?», fragt sich die SVP-Nationalrätin.
«Ausbau der Kosten»
Sie bezweifelt, ob das Ziel – die Verbesserung der Arbeitsbedingungen – tatsächlich erreicht werde. «Eigentlich ist es im Grundsatz eher ein Ausbau der Kosten: Mit der Höchstarbeitszeit, mit den Pausenvergütungen».
Patrick Hässig, GLP-Nationalrat und Pflegefachmann, widerspricht: Die Pandemie habe das Volk nicht geblendet, das zeitliche Zusammenfallen mit der Abstimmung ein Zufall gewesen. «Aber selbstverständlich hat man durch die Pandemie gesehen, was es bedeutet, wenn man eben zu wenig oder eben genug Pflegepersonal hätte.»
Nicht nur Körperpflege
Zu beschreiben, was Pflegende den ganzen Tag machten, sei nämlich eine Herausforderung. «Man landet immer wieder bei der Körperpflege, und das ist es eben einfach nicht. Durch die Pandemie hat man gesehen, was die Pflegefachleute leisten müssen und in welchen emotionalen Bereichen sie tätig sind.»
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Von der Debatte im Nationalrat ist Hässig enttäuscht. Es sei doch keine überrissene Forderung, vier Wochen im Voraus den Dienstplan zu kennen. «Nota bene auch an den Wochenenden und Feiertagen.»
Das grösste Ärgernis ist für Hässig, dass man die Höchstarbeitszeit der Pflegenden nicht senken will. Andere Branchen hätten 45 Stunden festgelegt. «Bei der Pflege belässt man es bei 50 Stunden – das versteht glaub wirklich niemand.»
Nun hofft er auf den Ständerat. Mindestens bei der Höchstarbeitszeit müsse man den Pflegenden entgegenkommen und sie nicht bei 50 Stunden pro Woche belassen: «Denn das, das geht nicht!»












