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Ständerat beharrt auf Gegenvorschlag zur Neutralitätsinitiative

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Bern,

Der Ständerat will die Neutralität weiterhin in der Verfassung festschreiben. Er hat am Donnerstag auf einem Gegenvorschlag zur Neutralitätsinitiative beharrt. Er stellte sich damit gegen Nationalrat und Bundesrat.

Die Neutralitätsinitiative verlangt unter anderem ein weitgehendes Sanktionsverbot. (Archivbild)
Die Neutralitätsinitiative verlangt unter anderem ein weitgehendes Sanktionsverbot. (Archivbild) - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid knapp mit 21 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung und Stichentscheid des Ständeratspräsidenten Stefan Engler (Mitte/GR). Sie folgte damit einer Minderheit der vorberatenden Kommission aus den Reihen von SVP und Mitte.

Somit bleibt weiter unklar, ob die Neutralitätsinitiative Volk und Ständen mit oder ohne direkten Gegenvorschlag zur Abstimmung vorgelegt wird. Der Nationalrat hatte sich vergangene Woche gegen einen Gegenvorschlag ausgesprochen, die gleiche Haltung vertritt auch der Bundesrat.

Nun muss sich die grosse Kammer nochmals mit der Sache befassen. Tritt sie ein zweites Mal nicht auf den Gegenvorschlag ein, ist dieser vom Tisch.

Darüber, das Volksbegehren selbst abzulehnen, waren sich die beiden Kammern schon zuvor einig. Die SVP wollte am Donnerstag auf den entsprechenden Beschluss des Ständerats zurückkommen, drang damit aber nicht durch.

Kommentare

User #4933 (nicht angemeldet)

Die Schweizer Neutralität wird hierzulande immer wieder neu verhandelt. Sie ist nur ein Mittel und kein Selbstzweck. Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass es zur schweizerischen Neutralität keine fixe Auslegung gibt. Aus historischer Sicht hat die Schweiz ihre Neutralitätspolitik immer wieder der jeweiligen Situation und ihren Interessen angepasst. Die Tatsache, dass die Schweiz in den grossen militärischen Auseinandersetzungen des 20. Jahrhunderts nicht direkt betroffen war, wird von den Advokaten der Neutralität als Bewährungsbeweis gesehen, obwohl es dafür vor allem im Zweiten Weltkrieg auch andere Gründe gab, etwa ihre Nützlichkeit als Finanzdrehscheibe. Nach der Wende von 1989 ging die Relativierung der Neutralität vor allem von der Armeeführung aus, weil sie erkannt hat, dass eine Kooperation mit Kräften des Westlagers nötig ist, um die Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten. Dies hat der Bundesrat mit dem Zusatz zum Sicherheitsbericht 21 im September 2022 bestätigt.

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