Ständerat lehnt Verschärfungen im Asylbereich ab
Der Ständerat will straffällige Personen nicht generell vom Asylverfahren ausschliessen. Er hat am Mittwoch eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt, die verlangte, auf Gesuche Asylsuchender, die eine Straftat begangen haben, nicht einzutreten.

Mit 23 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen folgte die kleine Kammer dem Antrag ihrer Staatspolitischen Kommission (SPK-S). Der Vorstoss des Waadtländer SVP-Nationalrats Michaël Buffat ist damit vom Tisch.
Der Nationalrat hatte Buffats Motion im Juni 2025 mit 87 zu 84 Stimmen bei 18 Enthaltungen angenommen. Der SVP-Politiker argumentierte, die Sicherheit der einheimischen Bevölkerung müsse an erster Stelle stehen. Die Zahlen zu Straftaten durch Asylsuchende zeigten eine Realität, die nicht ignoriert werden dürfe. Es brauche eine Gesetzesänderung, um zu verhindern, dass straffälligen Asylsuchenden Asyl gewährt wird. Stattdessen könne diesen Personen ein vorläufiger Status erteilt werden, bis ihre Wegweisung möglich sei.
Der Bundesrat vertrat die Ansicht, die rechtlichen Möglichkeiten, um gegen straffällige Asylsuchende vorzugehen, seien bereits vorhanden. Die Aberkennung des Flüchtlingsstatus und damit des Aufenthaltsrechts sei bereits möglich.
Die vorberatende Kommission des Ständerats empfahl den Vorstoss mit 11 zu 1 Stimmen zur Ablehnung. Sie störte sich daran, dass nach dem Wortlaut der Motion auch Personen von der Asylgewährung ausgeschlossen würden, die sich lediglich einer geringfügigen Übertretung schuldig gemacht haben.
Das Anliegen, dass Personen, die sich strafbar gemacht hätten, kein Asyl erhielten, sei nachvollziehbar, sagte Mehrheitssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH). Die Motion sei aber zu allgemein formuliert und gehe sehr weit. Im Extremfall würde es genügen, falsch zu parkieren, damit jemand von der Möglichkeit ausgeschlossen würde, Asyl zu erhalten.
Pirmin Schwander (SVP/SZ) beantragte die Annahme der Motion, drang damit aber nicht durch. Er argumentierte, der Bundesrat habe bei der Umsetzung von Motionen durchaus Spielraum. Das Thema krimineller Asylsuchender müsse vom Parlament nochmals angegangen werden.
Ebenfalls nichts wissen wollte der Ständerat von der Idee, die Kantone mit einem Bonus-Malus-System zum rascheren und konsequenteren Vollzug von Ausschaffungen abgewiesener Asylsuchender anzuspornen. Er verwarf eine entsprechende Motion des St. Galler SVP-Nationalrats Mike Egger mit 21 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung.
Auch Eggers Vorstoss hatte die grosse Kammer in der Sommersession angenommen. Nun ist die Motion vom Tisch. Der Bundesrat und die Mehrheit der vorberatenden Kommission argumentierten mit Erfolg, es gebe schon seit 2026 die Möglichkeit, Kantone durch die Streichung von Fallpauschalen zu sanktionieren, wenn diese zu zögerlich vorgingen. Ein Minderheitsantrag auf Annahme der Motion fand im Rat keine Mehrheit.










