Staatsrechtsprofessor Uhlmann befürwortet das Covid-19-Gesetz trotz Mängeln. Der Bundesrat bekäme erhöhte Legitimation – verfassungsrechtlich problematisch.
Covid-19-Gesetz
Für Befürworter ist das Covid-Gesetz der Schlüssel zur Freiheit. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Felix Uhlmann ist für das Covid-Gesetz, obwohl es Mängel aufweise.
  • Eine Ablehnung würde die Pandemie-Bewältigung laut dem Staatsrechtsprofessor erschweren.
  • Die Ungleichbehandlung von Ungeimpften sei verfassungsrechtlich geboten.

Das Covid-19-Gesetz hat nach Ansicht von Staatsrechtsprofessor Felix Uhlmann zwar Mängel. Diese Mängel seien aber nicht derart gravierend, dass die Bevölkerung das gesamte Gesetz ablehnen müsste. Das Covid-19-Gesetz sei weitgehend eine Ansammlung von Ermächtigungen, sagte Uhlmann in einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung».

Sie verschafften dem Bundesrat zwar erhöhte Legitimität, seien aber verfassungsrechtlich problematisch, weil sie die Notrechtskompetenzen des Bundesrates ausweiteten.

Unterschiedliche Behandlung Ungeimpfter verfassungsrechtlich erlaubt

Trotz der Mängel stimme er dem Gesetz zu. Bei einer Ablehnung wäre die Bewältigung der Pandemie viel schwieriger, die Schweiz sei immer noch in einer Krisenzeit. Die Unwägbarkeiten seien hoch. Friedliche Demonstrationen seien ein wichtiges Mittel zur Meinungsbildung, die Verrohung der Diskussionskultur bereite ihm aber Sorgen.

Covid-Gesetz
Gegner fürchten, dass das Covid-Gesetz Massen-Überwachungen und Impfzwang zur Folge hat. - Keystone

Einschneidende Massnahmen wie die Zertifikatspflicht, die über Monate bestünden, selbst wenn die Bedrohungslage nicht mehr offenkundig sei, sei rechtlich unbedenklich. Auch hier gelte das Vorsorgeprinzip. Überdies sei die Zertifikatspflicht sicher die mildere Massnahme als flächendeckende Schliessungen.

Der Streit um den Begriff der Diskriminierung verstelle den Blick auf die wesentliche Frage: Von Geimpften und Genesenen gehe eine geringere Gefahr aus. Deshalb würden sie unterschiedlich behandelt. Das sei verfassungsrechtlich nicht nur erlaubt, sondern geboten.

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