Querdenker blitzen am Bundesgericht und beim Bundesrat ab. Der Bundesrat beantwortet immerhin die Fragen so gut wie möglich.
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Coronamassnahmen-Skeptiker bei einer Demonstration. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht hat eine Sammelklage von Coronaskeptikern abgewiesen.
  • Die Begründung, warum die Massnahmen rechtens waren, steht noch aus.
  • Der Bundesrat hat sich aber auch gerade mit dem Thema beschäftigt – und er antwortet auch.
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Gestern hat das Bundesgericht eine Sammelklage von über 10'000 Personen abgewiesen: Die vom Bundesrat in der Coronapandemie erlassenen Massnahmen seien nicht widerrechtlich gewesen. Die Querdenker und Skeptiker wollten einen symbolischen Schadenersatz von einem Franken erhalten – doch daraus wird nun nichts.

Begründung steht aus

Die Kläger wollten endlich «die Wahrheit» ans Licht bringen. Sie begründeten ihre Klage unter anderem damit, es sei nicht erwiesen, dass das Coronavirus ein übertragbarer Krankheitserreger sei.

Die Impfung habe weder vor einer Ansteckung noch vor einer Weitergabe des Virus geschützt. Entsprechend seien auch die Coronamassnahmen rechtswidrig gewesen.

Das Bundesgericht in Lausanne.
Durch die Erklärung des Bundesgerichts, dass die Coronamassnahmen des Bundesrats rechtmässig waren, entfällt der Schadenersatzanspruch von über 10'000 Personen. (Symbolbild) - Keystone

Der Anwalt des Bundesrats sagte (natürlich), das stimme alles nicht. Dem folgte das Bundesgericht zwar. Warum genau es zu diesem Schluss gelangte, sagte es aber nicht. Die Urteilsbegründung steht noch aus.

Bundesrat redet Klartext zum Coronavirus

Auskunftsfreudiger zeigte sich tags zuvor der Bundesrat selbst. Er hatte eine Interpellation von Nationalrat Andreas Gafner (EDU/BE) zu beantworten. Auch er verlangte eine Aufarbeitung der Pandemiezeit unter dem Titel «Fakes und Fakten zu Corona».

Andreas Gafner Coronavirus Skeptiker
Nationalrat Andreas Gafner (EDU/BE) am 20. September 2023 im Bundeshaus in Bern. - Keystone

Eine Analyse der politischen Prozesse in der Coronakrise zeige nämlich etliche fatale Fehlentscheidungen auf. Diese hätten teils «verheerende Folgen für das bio-psycho-soziale Wohlbefinden» von Bevölkerung und Wirtschaft gehabt. Der Bundesrat beantwortet nun nicht nur Gafners Fragen abschlägig, sondern weist auch auf Unstimmigkeiten bereits in deren Herleitung hin.

«Keinerlei begründete Anhaltspunkte»

Die Analyse der epidemiologischen Zahlen zeige, schreibt etwa Gafner, dass der vollkommen ungeeignete PCR-Test nur die Fallzahlen nach oben getrieben habe. Solche Analysen kennt der Bundesrat nicht: Die PCR-Methode sei der Goldstandard zur Testung des Coronavirus und vieler anderer Krankheitserreger.

Gafner stört sich daran, dass (wegen des «ungeeigneten PCR-Tests») auch asymptomatische Fälle entdeckt wurden und in Isolation mussten. Genau, schreibt der Bundesrat, weil auch Personen ohne Symptome das Virus verbreiten können.

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PCR-Test im Züricher Stadtspital, 2021. (Symbolbild) - Keystone

Auch im Nachhinein noch ein Dorn im Auge ist Andreas Gafner die Zertifikatspflicht. Man habe daran festgehalten, als längst bekannt gewesen sei, dass «die mRNA-Injektion weder vor Ansteckung noch vor Weitergabe schützt». Woher ihm dies bekannt war, verrät Gafner indes nicht.

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Bei der damals dominierenden Omikron-Variante habe der Schutz vor Ansteckung und Weitergabe durch die Impfung abgenommen, räumt der Bundesrat ein. Er gibt aber zu bedenken, dass die Impfung weiterhin vor schweren Krankheitsverläufen auf individueller Ebene schützte. Die Impfung habe so zur Verminderung von Spitaleinweisungen und Lastreduktion im Gesundheitswesen beigetragen.

Impfprämie
Coronaimpfung und -zertifikat. - Keystone

Gemäss Gafner «konnte aufgezeigt werden», dass bei der Impfstoffherstellung die Vorschriften «aufs Grobste verletzt» wurden. So sei ein minderwertiges, mit DNA-Fragmenten verschmutztes Produkt ohne adäquaten Zulassungsprozess den Menschen aufgedrängt worden.

Erneut ist dem Bundesrat solcherlei nicht bekannt. Die Covid-19-Impfstoffe seien wegen ihrer Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität zugelassen. Auch seien alle in der Schweiz verimpften Chargen geprüft worden.

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Drei Fläschchen mit dem Covid-19-Impfstoff von Pfizer, aufgenommen am Samstag, 10. Juli 2021. - Keystone

Bei einem Verdacht dürfe die Zulassungsstelle Swissmedic sogar eine Inspektion beim Hersteller durchführen. Und weiter: «Demzufolge gibt es keinerlei begründete Anhaltspunkte, dass Chargen auf dem Markt sind oder je waren, welche nicht gemäss den zur Zulassung beantragten und von Swissmedic genehmigten Herstellungsprozessen hergestellt wurden.»

Offenbar hat nie jemand Swissmedic gesagt, dass diesbezüglich etwas «aufgezeigt werden konnte».

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