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Berner Regierung will missbräuchliche Beschwerden erschweren

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Bern,

Beschwerden sollen Wahlen und Abstimmungen im Kanton Bern künftig nicht mehr automatisch blockieren. Der Regierungsrat hat am Freitag eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege in die Vernehmlassung geschickt.

Beschwerden gegen Abstimmungen oder Wahlen sollen künftig nicht mehr automatisch aufschiebende Wirkung haben. (Archivbild)
Beschwerden gegen Abstimmungen oder Wahlen sollen künftig nicht mehr automatisch aufschiebende Wirkung haben. (Archivbild) - Keystone/PETER KLAUNZER

Bisher führte eine Beschwerde – beispielsweise gegen die Formulierung einer Abstimmungsfrage oder die Erläuterungen dazu – automatisch zu einer aufschiebenden Wirkung. Diesen Automatismus will der Regierungsrat aufheben, wie er am Freitag mitteilte. Damit wolle er Beschwerden als politisches Instrument reduzieren.

Die zuständige Behörde soll aber weiterhin die Möglichkeit haben, einen Wahl- oder Abstimmungstermin zu verschieben. Dies soll dann der Fall sein, wenn berechtigte Zweifel bestehen, dass die freie Willensbildung der Stimmberechtigten gewährleistet ist.

Mit dieser Vorlage setzt der Regierungsrat eine Motion von Philippe Messerli (EVP) um. Der Grosse Rat überwies sein Anliegen vergangenes Jahr mit 73 zu 66 Stimmen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 24. August.

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