Parlament will Landesversorgung in Krisenzeiten stärken
In Krisen soll der Bund wenn nötig schneller intervenieren können, um die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat einer entsprechenden Revision des Landesversorgungsgesetzes zugestimmt.

Einstimmig nahm die kleine Kammer die Teilrevision in der Gesamtabstimmung an. Mit der Revision reagierte der Bundesrat auf Krisen der letzten Zeit wie der Covid-19-Pandemie sowie auf Befürchtungen, dass es in der Schweiz zu einem Strommangel kommen könnte.
Noch ist die Gesetzesrevision nicht ganz unter Dach: Dem Ständerat missfielen zwei vom Nationalrat im März eingebrachte Änderungen. Sie betreffen die Bedingungen, unter denen der Bund selber Lager von bestimmten Produkten anlegen soll, und die Erhebung von Garantiefondsbeiträgen auf Speisereis.
Der Ständerat sprach sich für die Formulierungsvorschläge des Bundesrats aus, weshalb der Gesetzesentwurf zur Bereinigung dieser Passagen zurück in den Nationalrat geht.
Der Sprecher der vorberatenden Kommission im Ständerat, Mathias Zopfi (Grüne/GL), sagte am Dienstag im Rat: «Das vorliegende Gesetz regelt neu besser, ab wann Massnahmen nötig sind». Das Gesetz bringt auch eine erweiterte Einführung von Meldepflichten zur besseren Früherkennung von Versorgungskrisen.
Dem Landesversorgungsgesetz unterstehen etwa Energieträger, Nahrungs-, Futter- und Heilmittel sowie Stoffe für die Landwirtschaft. Als lebenswichtige Dienstleistungen gelten Transport und Logistik, Kommunikation und Information, Energieversorgung sowie Lagerhaltung.
Das Parlament erhöhte 2024 die Bundesgarantien für Pflichtlager von 540 Millionen auf 750 Millionen Franken und verlängerte sie um zehn Jahre bis Ende 2034. Im November 2025 trat bereits eine erste Teilrevision des Gesetzes in Kraft. Seither arbeitet der Delegierte für Landesversorgung nicht mehr im Neben-, sondern im Vollamt.










