Die Verkehrskommission des Nationalrats (KVF-N) will den Handlungsspielraum für Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung des Velowegartikels einschränken.
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Eine Frau fährt mit ihrem Velo auf einem Rad- und Fussweg. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verkehrskommission des Nationalrats (KVF-N) will ein verbindliches Velogesetz.
  • Volk und Stände hatten 2018 den Bundesbeschluss über die Velowege deutlich angenommen.
  • Die meisten der vom Ständerat beschlossenen Abschwächungen gehen einer Mehrheit zu weit.
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Die meisten der vom Ständerat beschlossenen Abschwächungen gehen einer Mehrheit zu weit. Volk und Stände hatten 2018 den Bundesbeschluss über die Velowege deutlich angenommen.

Der Bund erhielt mit dem neuen Verfassungsartikel die Möglichkeit, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen sowie Massnahmen der Kantone, Gemeinden und weiterer Akteure zu unterstützen und zu koordinieren. Mit dem neuen Gesetz soll der Verfassungsartikel nun umgesetzt werden.

Aufgehobene Velowege sollen wieder ersetzt werden

Das neue Bundesgesetz will dem Velo Schub verleihen und das Velofahren sicherer machen. Hierzu will er eine Planungspflicht einführen und Grundsätze definieren, die bei der Planung und beim Bau von Velowegen im ganzen Land gleichermassen gelten sollen. Wo Wege aufgehoben werden, soll zudem Ersatz geschaffen werden müssen.

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Ein Fahrradfahrer auf einem Veloweg. (Symbolbild) - keystone

Der Ständerat brachte als Erstrat einige Präzisierungen am Vorschlag des Bundesrats an. So sollen die Kantone Velowege beispielsweise nur ersetzen müssen, wenn ein «ausgewiesenes öffentliches Interesse» besteht. Zudem sollen Velowegnetze «eine möglichst direkte Streckenführung» aufweisen - und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen «eine direkte».

Das geht der Nationalratskommission zu weit, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Relativierungen im Gesetz seien abzulehnen. Beispielsweise sei «eine direkte Streckenführung» ein zentraler Faktor für ein alltagstaugliches Velowegnetz.

Zusammenarbeit mit Fachorganisationen umstritten

In der Kommission umstritten war die Frage der Zusammenarbeit mit privaten Fachorganisationen. Die KVF-N beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, dass die Kantone solche Fachorganisationen beiziehen und ihnen Aufgaben übertragen können. Eine starke Minderheit hingegen ist der Ansicht, dass die Velowegnetzplanung in der alleinigen Verantwortung der öffentlichen Hand verbleiben soll.

Bundeshaus
Das Bundeshaus in Bern. - Keystone

Einigkeit mit dem Ständerat herrscht dagegen beim Beschwerderecht. Auch die KVF-N will darauf verzichten, Fachorganisationen ein Beschwerderecht einzuräumen. Dieser Entscheid fiel mit 14 zu 10 Stimmen.

Das Geschäft geht an den Nationalrat.

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