Eigenmietwert

    Eigenmietwert: Nationalratskommission stimmt für Abschaffung

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    Bern,

    Der Eigenmietwert soll abgeschafft werden. Die Nationalratskommission folgt der Ansicht des Ständerats und stimmt dafür.

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    Eigenmietwert: Die Abschaffung nimmt eine weitere Hürde. (Symbolbild) - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Kommission des Nationalrats hat der Eigenmietwert-Abschaffung zugestimmt.
    • Sie folgt damit der Ansicht des Ständerats.

    Der Ständerat sagte bereits Ja zur Abschaffung vom Eigenmietwert. Nun will die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission gleichziehen. Allerdings beantragt sie der grossen Kammer mehrere Änderungsanträge zur Vorlage.

    Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 12 zu 10 Stimmen gutgeheissen. Das teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit.

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    Wird der Eigenmietwert abgeschafft? - Keystone

    Eine Minderheit will nicht auf die Vorlage eintreten. Im Herbst soll der Nationalrat sich mit der Abschaffung des Eigenmietwerts befassen.

    Eigenmietwert: Kommission will noch weitere Änderungen

    Die Mehrheit der WAK-N wünscht gemäss der Mitteilung einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum, der auch Zweitwohnungen einschliesst. Weil damit vor allem Tourismuskantone Ausfälle haben, legt sie dem Rat eine Initiative für eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen vor. Diese Steuer soll in der Verfassung verankert werden.

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    Die Halle des Nationalrats im Bundeshaus in Bern. - Keystone

    Der Ständerat hingegen will, dass selbstbewohnte Zweitliegenschaften sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene wie bis anhin versteuert werden. Dasselbe soll für die die Einnahmen aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften gelten.

    Die WAK-N will aber noch weitere Änderungen beantragen: Abzüge für das Energiesparen und für Rückbauten will sie auf Bundes- und auch auf Kantonsebene weiterhin zulassen. Abzugsfähig sein sollen auch tatsächliche Unterhaltskosten.

    Bei den Hypothekarzinsen schliesslich will die Mehrheit Abzüge bis zu 100 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulassen. Der Ständerat will Abzüge bis zu 70 Prozent ermöglichen.

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