Die Besteuerung vom Eigenmietwert soll auf Bundes- und Kantonsebene abgeschafft werden. Am Dienstag beriet der Ständerat über die Vorlage.
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Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll auf Bundes- und Kantonsebene abgeschafft werden. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Dienstag befasste sich der Ständerat mit der Abschaffung des Eigenmietwerts.
  • Dessen Besteuerung soll auf Bundes- und Kantonsebene abgeschafft werden.
  • Die Idee scheiterte bereits mehrfach an der Urne.

Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll auf Bundes- und Kantonsebene abgeschafft werden. Der Ständerat beriet am Dienstag als Erstrat die Vorlage. Mehrfach ist die Idee an der Stimmurne gescheitert - nun nimmt das Parlament einen neuen Anlauf, den umstrittenen Eigenmietwert abzuschaffen.

Eigenmietwert: Idee bereits mehrfach gescheitert

Im Schweizer Steuersystem soll es zu einem grundsätzlichen Wechsel kommen: Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll auf Bundes- und Kantonsebene abgeschafft werden. Der Ständerat berät am Dienstag als Erstrat die Vorlage. Mehrfach ist die Idee an der Stimmurne gescheitert - nun nimmt das Parlament einen neuen Anlauf, den umstrittenen Eigenmietwert abzuschaffen.

Ausgearbeitet hat die Vorlage die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S). Mit einem Minderheitsantrag beantragen die SP-Ständeräte Paul Rechsteiner (SG) und Christian Levrat (FR), nicht auf das Geschäft einzutreten. Sowie den Eigenmietwert beizubehalten.

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Als Erstrat berät der Ständerat die Abschaffung des Eigenmietwerts. (Archivbild) - Keystone

Der Bundesrat begrüsste in seiner Stellungnahme den Systemwechsel. Anders als die Kommission will der Bundesrat jedoch aus verwaltungsökonomischen Gründen auch den Eigenmietwert auf selbstbewohnte Zweitliegenschaften abschaffen.

Die Kommission schlägt vor, dass Zweitliegenschaften sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene wie bis anhin versteuert werden. Ebenso die Einnahmen aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften.

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Eigenmietwert: Die Abschaffung nimmt eine weitere Hürde. (Symbolbild) - Keystone

Zudem möchte der Bundesrat, dass Schuldzinsen unter bestimmten Bedingungen weiterhin von den Steuern abgezogen werden dürfen. So sollen Schuldzinsen, die Gewinnungskosten darstellten, weiterhin abzugsfähig sein. Der Bundesrat beantragt deshalb, dass ein Schuldzinsenabzug im Umfang von 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge weiterhin erlaubt sein soll.

Eine Mehrheit der Kommission möchte gar keine Schuldzinsabzüge mehr zulassen. Damit soll nach dem Willen der Kommissionsmehrheit die Privatverschuldung reduziert werden, die vor allem auf Hypothekarschulden zurückzuführen sei.

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