Nationalratskommission lehnt Ausnahmeklausel für den Bundesrat ab
Bei der Bewilligung von Kriegsmaterialexporten soll es keine Ausnahmeklausel für den Bundesrat geben. Die zuständige Nationalratskommission ist dem Ständerat gefolgt, schlägt aber einen Kompromiss vor.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SIK-N) beantragt ihrem Rat mit 14 zu 10 Stimmen die Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrekturinitiative)» abzulehnen.
Dies teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.
Wie der Ständerat möchte jedoch auch die Nationalratskommissionen in einem Gesetz regeln, unter welchen Bedingungen Kriegsmaterial exportiert werden darf.
Eine Mehrheit der Kommission will den Gegenvorschlag des Bundesrats ebenfalls wie der Ständerat verschärfen und mit 17 zu 7 Stimmen einen Artikel streichen, der es dem Bundesrat in Eigenregie erlauben würde, Ausnahmen vom Gesetz vorzusehen.
Mit einer knappen Mehrheit (9 zu 8 Stimmen bei 7 Enthaltungen) ist die Kommission jedoch der Meinung, dass in bestimmten Sonderfällen Ausnahmen möglich sein müssen. Diese Ausnahmen sollen sich auf demokratische Länder beschränken, die über ein Exportkontrollregime verfügen, das mit demjenigen der Schweiz vergleichbar ist.
Der Vorlage mit diesem Kompromiss hat die Kommission in der Gesamtabstimmung schliesslich mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die Beratung im Nationalrat ist für die Herbstsession vorgesehen.