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Künftige Eigenkapitalregeln für die UBS kommen in den Ständerat

Keystone-SDA
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Bern,

Der Ständerat befasst sich am Donnerstag mit Lehren aus dem CS-Debakel. Er entscheidet über die umstrittenen künftigen Eigenkapitalregeln für systemrelevante Banken mit Auslandsbeteiligungen. Davon betroffen ist derzeit faktisch nur die UBS.

UBS Zürich
Das Logo der Schweizer Bank UBS am ehemaligen Hauptgebäude der Credit Suisse am Paradeplatz in Zürich. - keystone

Zuallererst entscheidet die kleine Kammer, ob sie über die neuen Bestimmungen im Bankengesetz überhaupt im Detail diskutieren will. Denn Andrea Caroni (FDP/AR) hat einen Nichteintretensantrag eingereicht.

Im Schweizer Fernsehen (SRF) sagte Caroni am Dienstag, er wolle, dass nicht das Parlament diese neuen Eigenmittelregeln ausarbeiten solle, sondern das «richtige Organ, nämlich der Bundesrat». So gäbe es rasch eine klare, rechtssichere Lösung. Laut SRF unterstützt die zwölfköpfige FDP-Gruppe im Ständerat diesen Antrag. Auch Mitte-Ständeratsmitglieder wollen laut SRF mitziehen.

Der Bundesrat will, dass die Banken Töchter im Ausland neu zu hundert Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen müssen. Dagegen wehrt sich die UBS vehement. Sie würde nach eigenen Angaben verpflichtet, rund 22 Milliarden US-Dollar zusätzliches Kernkapital (CET1-Kapital) zu halten.

Nach Berechnungen des Bundesrats wären es dagegen zusätzliche CET1-Anforderungen im Stammhaus von rund 20 Milliarden. Ausserdem gäbe es eine Entlastung beim AT1-Kapital im Umfang von rund 6 Milliarden.

Die Mehrheit der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) wählte nun ein anderes Konzept für die Verschärfung des «Too big to fail»-Dispositivs. Im Sinn eines Kompromisses beantragt sie einerseits eine Unterlegung der Auslandbeteiligungen zu 50 Prozent mit hartem Kernkapital statt wie heute mit 45 Prozent.

Für die anderen 50 Prozent soll zusätzliches Kernkapital in Form von AT1-Anleihen (Additional Tier 1) eingesetzt werden dürfen. Heute gilt: 45 Prozent Kernkapital plus 15 Prozent in AT1-Anleihen.

AT1-Anleihen sind hochverzinste Anleihen, die bei einer gravierenden Schieflage der Bank entweder in Eigenkapital umgewandelt oder aber für wertlos erklärt werden. Droht eine Schieflage, sollen die AT1-Anleihen nach dem Willen der WAK-S frühzeitig einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung leisten.

In einem solchen Fall soll die Bank weder AT1-Instrumente zurückkaufen noch Zinsen und Dividenden auszahlen dürfen. Auch Aktienrückkäufe sollen gestoppt werden. Boni soll eine Bank bei drohender Schieflage reduzieren oder gar ganz streichen müssen.

Kommt die Bank innerhalb von sechs Monaten nicht zurück über die Schwelle beim harten Eigenkapital, müssen weitere Massnahmen folgen. Eine davon ist, AT1-Anleihen in hartes Eigenkapital umzuwandeln. Zusätzlich will die Kommission systemrelevanten Banken einen dauerhaften Sozialplan vorschreiben.

Eine beachtliche Minderheit der WAK-S will allerdings näher beim Bundesrat bleiben und eine Unterlegung mit 90 Prozent hartem Kernkapital beantragen. Eine zweite Minderheit möchte dem Bundesrat folgen und eine dritte beim geltenden Recht bleiben. Demnach müsste die Regierung in einer Verordnung Regelungen erlassen.

Die WAK-S spricht von einer «sehr harten» und international abgestimmten Regelung. Finanzministerin Karin Keller-Sutter kritisierte die Kommissionsanträge scharf und appellierte an die Verantwortung des Parlaments.

Die UBS lehnt auch den Kommissionsantrag ab. Sie würde mit ihm verpflichtet, zusätzliches AT1-Kapital in Höhe von rund 13 Milliarden Dollar aufzubauen. Dies käme zu den zusätzlichen 2 Milliarden an CET1-Kapital hinzu, die wegen der vom Bundesrat angekündigten Änderungen auf Verordnungsstufe erforderlich würden.

Kommentare

User #2597 (nicht angemeldet)

Die Interessensvertretung der EU werden ihr bestes geben, um die Schweiz klein zu halten...

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