Bern: 17,6 Millionen Franken für Sanierung der Strassen
Acht Prozent der Strassen und Trottoirs in Bern sind in kritischem Zustand. Der Gemeinderat beantragt 17,6 Millionen Franken; Abstimmung im Februar 2027.

Der Zustand der Strassen und Trottoirs in der Stadt Bern hat sich in den letzten 15 Jahren deutlich verschlechtert. Dieser Sanierungsrückstand soll nun in den nächsten zehn Jahren behoben werden.
Die Stadt Bern verfügt über ein umfangreiches Strassen- und Trottoirnetz. Dessen Zustand wird regelmässig systematisch überprüft. Die periodischen Erhebungen zeigen, dass sich der durchschnittliche Zustand der Strasseninfrastruktur in den vergangenen fünfzehn Jahren deutlich verschlechtert hat.
Derzeit befinden sich acht Prozent der Infrastruktur in kritischem Zustand, was insbesondere für den Fuss- und Veloverkehr und für mobilitätseingeschränkte Personen ein Sicherheitsrisiko darstellt. Zudem wächst mit einer Verschlechterung des Zustands der laufende Unterhaltsbedarf, die Nutzungsdauer der Strassenbeläge reduziert sich.
Sanierungsrückstand innerhalb von 10 Jahren beheben
Der Sanierungsrückstand soll nun in den nächsten zehn Jahren behoben werden. Im Fokus stehen Massnahmen, die zum Werterhalt der Strasseninfrastruktur beitragen und die Verkehrssicherheit erhöhen. Dazu zählen insbesondere Belagserneuerungen, welche die Lebensdauer der Strasse verlängern und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit der Strasse sicherstellen.
Auf Eingriffe in den Unterbau der Strassen wird verzichtet. Dadurch können die werterhaltenden Massnahmen rasch und ohne baurechtliches Verfahren umgesetzt werden.
Für die Finanzierung der Arbeiten hat der Gemeinderat einen Rahmenkredit von 17,6 Millionen Franken zuhanden des Stadtrats und der Stimmberechtigten verabschiedet. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich am 28. Februar 2027 statt. Der Kredit wird für die Jahre 2027 bis 2036 beantragt.
Die Laufzeit kann vom Stadtrat einmalig um vier Jahre verlängert werden, sofern der Kredit bis Ende 2036 nicht ausgeschöpft wird.
Die Kompetenz zur Bewilligung der einzelnen Massnahmen soll dem Gemeinderat übertragen werden. Die zuständige Stadtratskommission wird alle zwei Jahre über die bewilligten Massnahmen informiert. Für deren Umsetzung sind 100 zusätzliche Stellenprozente vorgesehen.
Diese sollen im Rahmen des ordentlichen Budgetprozesses genehmigt werden.










