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Slowenien stimmt über Gesetz zur Legalisierung von Sterbehilfe ab

Keystone-SDA
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Slowenien,

In Slowenien wird heute über die Legalisierung der Sterbehilfe abgestimmt. Gegner des entsprechenden Gesetzes hatten das Referendum auf den Weg gebracht.

Slowenien Wahlurne Referendum
An slowenischen Wahlurnen wird heute darüber entschieden, ob ein Gesetz zur Legalisierung von Sterbehilfe in Kraft tritt. - keystone

Die Slowenen haben am Sonntag in einem Referendum darüber abgestimmt, ob ein bereits beschlossenes Gesetz zur Legalisierung von Sterbehilfe in Kraft treten kann. Von der katholischen Kirche unterstützte Gegner der Sterbehilfe hatten gegen das Gesetz mobil gemacht und das Referendum durchgesetzt.

Der im Sommer vom Parlament verabschiedete Gesetzentwurf soll todkranken Patienten bei klarem Verstand den begleiteten Suizid ermöglichen, wenn ihr Leiden unerträglich ist und alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

Auch Patienten, die keine Aussicht auf Besserung ihres Zustands haben, sollen dem Gesetz zufolge Anspruch auf Sterbehilfe haben. Ausgenommen sind Patienten, die unter psychischen Krankheiten leiden. Der slowenische Regierungschef Robert Golob rief die Bürger auf, dass Gesetz zu unterstützen, «sodass jeder von uns für sich selbst entscheiden kann wie und mit welcher Würde wir unser Leben beenden».

Harsche Vorwürfe von Opposition und katholischer Kirche

Gegner des Gesetzes hatten der Regierung vorgeworfen, mit Hilfe des Gesetzes sollten alte und kranke Menschen «vergiftet» werden. Die katholische Kirche argumentierte, die Legalisierung der Sterbehilfe widerspreche «dem Evangelium, den Naturgesetzen und der Menschenwürde».

Mehrere europäische Staaten, darunter Österreich, Belgien, die Niederlande und die Schweiz, erlauben es unheilbar Kranken bereits, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.

Das slowenische Gesetz tritt in Kraft, sofern es nicht von einer Mehrheit der Referendumsteilnehmer abgelehnt wird, die gleichzeitig mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten ausmachen. Im Falle einer Ablehnung kann das Parlament frühestens in einem Jahr erneut über ein Gesetz zum Thema Sterbehilfe abstimmen.

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