Kein Corona-Erwerbsersatz für Eltern von erwachsenen Behinderten
Der Bundesrat zum Schluss, dass die Betreuung von Erwachsenen mit Behinderung trotz Schliessungen wegen Covid-19 jederzeit gewährleistet gewesen sei.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will keinen Corona-Erwerbsersatz für Eltern von erwachsenen Behinderten.
- Das steht in einem Bericht des Bundesrats ans Parlament.
Eltern von Erwachsenen mit Behinderung sollen keinen Anspruch haben auf Corona-Erwerbsersatz, wenn sie wegen pandemiebedingter Schliessungen von Einrichtungen für die Betreuung eingesprungen sind. Das steht in einem Bericht des Bundesrats ans Parlament.
Der Bundesrat kommt im am Freitag verabschiedeten Papier zum Schluss, dass die Betreuung von Erwachsenen mit Behinderung trotz Schliessungen wegen Covid-19 jederzeit gewährleistet gewesen sei. Die Einrichtungen und zuständigen Kantone hätten Wege gefunden, um ihre Bewohnerinnen und Bewohner auch in der Corona-Zeit zu betreuen.

Den Bericht angefordert hatte der Ständerat mit einem Postulat von Marianne Maret (Mitte/VS). Er wollte wissen, ob Eltern, die wegen Schliessungen von Heimen, Werkstätten und Tageszentren erwachsene Kinder mit Behinderung selbst betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können, einen Anspruch auf Erwerbsersatz erhalten sollten.
Einrichtungen hätten Alternativen angeboten
Anspruch auf Corona-Erwerbsausfall haben Personen, die wegen behördlich angeordneter Schliessungen die Arbeit unterbrechen müssen oder sonst von Schliessungen betroffen sind. Darunter sind Eltern, die wegen Schliessungen Kinder und – bei Beeinträchtigungen – auch Jugendliche vorübergehend daheim betreuen müssen.
Eine Umfrage bei den für die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zuständigen Kantonen ergab, dass es zu Einschränkungen für die Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch zu Schliessungen kam.
Die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Einrichtungen hätten aber nicht zwingend von den Familien betreut werden müssen. Die Einrichtungen hätten Alternativen angeboten. Einige Menschen seien aber auch zu Hause betreut worden, vorwiegend auf Wunsch der Familien und ohne eine Verpflichtung dazu.
22 Kantone an Umfrage beteiligt
Einige Einrichtungen stellten aber auch von sich aus den Betrieb ein oder schränkten diesen ohne Anordnung der Behörden ein. Damit lasse sich aber kein Anspruch für betreuende Angehörige auf den Corona-Erwerbsersatz begründen, heisst es im Postulatsbericht.
22 Kantone beteiligten sich an der Umfrage im Januar 2021. Aus den Kantonen Bern, Zürich, Jura und Uri gingen keine Antworten ein.