Bundesrichterinnen und Bundesrichter werden in der Schweiz weiterhin vom Parlament gewählt, und die Gerichtskommission schlägt den Räten Kandidatinnen und Kandidaten vor. Die Justizinitiative, die ein Losverfahren forderte, ist am Sonntag auch am Ständemehr gescheitert.
Justizinitiative
Justizinitiative - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In keinem der bisher ausgezählten 13 Kantone wurde die Justizinitiative angenommen.
Ad

Die höchste Zustimmung erhielt sie bisher im Kanton Schaffhausen (34 Prozent). Die aktuelle Hochrechnung des Forschungsinstituts gfs.bern geht von einem Nein-Stimmen-Anteil von 68 Prozent aus.

Damit bleibt bei der Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter grundsätzlich alles beim Alten. Sie werden weiterhin vom Parlament alle sechs Jahre gewählt. Wahlvorschläge unterbreitet die Gerichtskommission des Parlaments den Räten. Den Parteienproporz und die Amtssprachen berücksichtigt sie dabei freiwillig.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

ParlamentJustizinitiative