Am 7. März stimmt die Schweiz über die Initiative zum Verhüllungsverbot ab. Das Egerkinger Komitee führt als Pro-Argumente vor allem Freiheit und Sicherheit an.
Verhüllungsverbot
Kampagnenbild der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot». - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 7. März stimmt die Schweiz über die Verhüllungsverbots-Initiative ab.
  • Lanciert wurde die Volksinitiative vom Egerkinger Komitee.
  • Als Pro-Argumente werden unter anderem Freiheit und Sicherheit aufgeführt.
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Am 7. März 2021 stimmt die Schweiz über die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab. Die Initiative sieht vor, dass es Personen in der Schweiz künftig untersagt ist, ihr Gesicht im öffentlichen Raum zu verhüllen. Dies gilt sowohl an öffentlich zugänglichen Orten wie auch im Bereich der Dienstleistungen.

Lanciert wurde die Initiative vom Egerkinger Komitee. Das sind seine Pro-Argumente.

Freiheit und Gleichberechtigung

In der Schweiz gehöre es zu den Grundwerten des Zusammenlebens, das Gesicht zu zeigen. Eine Gesichtsverhüllung stehe in Konflikt mit einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung. Laut den Initianten verhüllt kein freier Mensch sein Gesicht freiwillig. Die Initiative soll also verhindern, dass eine Person zur Gesichtsverhüllung gezwungen wird.

Verhüllungsverbot
Die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» kommt vor das Volk. - Keystone

In der Schweiz sollen sich Frau und Mann gleich gegenübertreten. Das Tragen einer Burka oder eines Niqabs würde es einer Frau jedoch nicht erlauben, gleichberechtigt zu leben.

Mit dem Verbot sollen Frauen vor «Erniedrigung und Unterdrückung» befreit werden, schreibt das Komitee. Sie machen auch darauf aufmerksam, dass Burkas und Niqabs heutzutage nur noch in ultrakonservativen Kreisen des Islams getragen bzw. vorgeschrieben werden.

Sicherheit und Terror-Abwehr

Das Verhüllungsverbot soll Rechtssicherheit schaffen, schreiben die Initianten. Kantonale Vermummungsverbote sind in der Schweiz zwar bereits vorhanden. Diese würden sich jedoch ausschliesslich auf bewilligungspflichtige Veranstaltungen beziehen.

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Vermummte Personen bei einer Demonstration. - Keystone

Mit der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» soll das nun geändert werden. Das landesweite Verbot soll die Polizei dazu legitimieren, gegen vermummte Straftäter mit gewalttätigen oder vandalistischen Motiven vorzugehen.

Zudem soll das Verhüllungsverbot vor terroristischen Anschlägen schützen, heisst es seitens des Komitees. Bei einer Ganzkörper-Verschleierung könne man weder das Geschlecht erkennen, noch ob die Person bewaffnet sei. Die Verschleierung könne deswegen auch eine Tarnung terroristischer Absichten sein.

Religions- und Meinungsfreiheit

Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird die Religions- und Meinungsfreiheit bei einem Verhüllungsverbot nicht verletzt. Dazu schreibt das Egerkinger Komitee, dass das Tragen einer Burka oder eines Niqabs im Koran auch nicht explizit gefordert wird.

Tourismus kommt nicht zu Schaden

Bei den Diskussionen rund um die Initiative kommt häufig auch der Tourismus zur Sprache. Denn die Schweizer Hotellerie profitiert von den wohlhabenden Touristinnen und Touristen aus dem arabischen Raum. Es wird befürchtet, dass die Besucher bei einem Verhüllungsverbot künftig ausbleiben könnten.

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Die Goldküsten Gemeinden haben das Verhüllungsverbot abgelehnt. - Keystone

Laut den Initianten sind diese Befürchtungen unbegründet. Dies hätten die Erfahrungen aus dem Ausland gezeigt. Als Beispiel werden hierfür Frankreich und Österreich aufgeführt.

In beiden Ländern ist ein entsprechendes Verbot in Kraft (Frankreich seit 2011, Österreich seit 2017). Dennoch war Frankreich im Jahr 2019 die beliebteste Reisedestination weltweit. Und auch in Österreich hatte das Verbot keine spürbar negativen Auswirkungen auf den Tourismus, heisst es weiter.

Bereits im Jahr 2009 sorgte man sich wegen des Minarettverbots um das Image der Schweiz. Es wurde befürchtet, dass die Exportwirtschaft in die Golfstaaten abnehmen wird. Dies hat sich jedoch als falsch herausgestellt, schreibt das Egerkinger Komitee. Die Exporte in muslimische Länder seien seither sogar weiter angestiegen.

Erfahrungen im Ausland

Die Erfahrungen von anderen Ländern und dem Kanton Tessin seien der Beweis dafür, dass die Initiative problemlos umzusetzen sei.

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Ein Flyer für das Verhüllungsverbot. - keystone

Die Initianten weisen darauf hin, dass sogar muslimische Länder ganz oder teilweise über ein Verhüllungsverbot verfügen. Dazu gehören Staaten wie Syrien, Marokko, Tunesien und Ägypten.

Verhüllungsverbot: Ausnahmen

Die Corona-Maskenpflicht ist von dem Verhüllungsverbot nicht betroffen. Denn die Initiative sieht gesundheitliche, sicherheitsrelevante und klimatische Ausnahmen vor. Auch «Gründe des einheimischen Brauchtums», wie zum Beispiel Fasnacht, stellen eine Ausnahme dar. Gotteshäuser und Sakralstätten sind ebenfalls davon ausgenommen.

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