Zürich: Einige Bussen wegen Verhüllungsverbot ausgestellt
Ein neues Gesetz verbietet es, sein Gesicht in der Öffentlichkeit zu verhüllen. Bussen aus religiösen Gründen spricht die Zürcher Polizei nur selten aus.

Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz darf man sein Gesicht in der Öffentlichkeit nicht verhüllen.
- Im Kanton Zürich kommt es aus religiösen Gründen selten zu Bussen.
Seit Januar gilt in der ganzen Schweiz das Gesichtsverhüllungsverbot. Nun zeigt sich: Im Kanton Zürich haben die Polizeikorps bisher nur vereinzelt Bussen aus religiösen Gründen deshalb ausgesprochen.
Stattdessen wurden deutlich mehr Verstösse im Zusammenhang mit politischen und Sportveranstaltungen registriert, wie der «Tagesanzeiger» berichtet. Demnach kam es zu sieben Bussen mit religiösem Bezug seit Jahresbeginn.
Im Jahr 2024 wurden im Kanton Zürich 182 Personen wegen Missachtung des bereits länger geltenden kantonalen Vermummungsverbots angezeigt.
In diesem Jahr sind es bis anhin 135 Verzeigungen. Dies teilt der Zürcher Regierungsrat in einer Antwort auf eine Anfrage von zwei SVP-Kantonsräten mit.
Wie der «Tagesanzeiger» schreibt, akzeptierten zwei der sieben Personen, die aus religiösen Gründen gebüsst wurden, ihre Strafe nicht. Die Strafbehörden würden diese Fälle nun behandeln.