Menschen, die sich nicht impfen lassen können, werden künftig vom Bund unterstützt. Die Finanzdelegation hiess den Kredit über 90 Millionen Franken gut.
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Covid-19-Medikamente. (Symbolbild) - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Finanzdelegation hat den Nachtragskredit über 90 Millionen Franken angenommen.
  • Die Corona-Medikamente sind für Personen vorgesehen, die sich nicht impfen lassen können.

Die Finanzdelegation von National- und Ständerat hat einen Nachtragskredit des Bundesrats über 90 Millionen Franken für die Beschaffung von Corona-Medikamenten bewilligt. Die Medikamente sind für Behandlung von Personen vorgesehen, die sich nicht impfen lassen können.

Ein Vorschuss von 60 Millionen Franken betreffe den Kredit für die Beschaffung von Arzneimitteln, teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit.

Weitere 30 Millionen Franken seien als Investitionen für die Herstellung und Entwicklung von neuen Medikamenten gegen Covid-19 vorgesehen. Im Covid-19-Gesetz wurde festgelegt, dass der Bund die Herstellung von vielversprechenden Arzneimitteln unterstützen und entsprechende Investitionen tätigen kann.

Bund übernimmt in erster Phase alle Kosten

Der Bundesrat hatte am 14. April beschlossen, diese Medikamente zu beschaffen. Bei den Arzneimitteln handelt es sich um Antikörper-Kombinationstherapien. Der Bund wird die Kosten für die Behandlungen laut Bundesrat in einer ersten Phase übernehmen. Danach sollen die Krankenversicherungen die Medikamente bezahlen.

Die Finanzdelegation von National- und Ständerat überprüft und überwacht den gesamten Finanzhaushalt. Die Delegation besteht aus je drei Mitgliedern der grossen und der kleinen Kammer. Der Kredit wird als nächstes von den Finanzkommissionen beraten.

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