Mein Nachbar raucht auf dem Balkon – das kann ich tun
Rauchen auf dem Balkon einer Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt. Doch Rücksichtnahme auf die Nachbarn ist Pflicht. Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Was kann ich tun, wenn die Mieterin oder der Mieter neben oder unter mir auf dem Balkon raucht und der Rauch direkt in meine Wohnung zieht?
Auf die Nachbarn Rücksicht nehmen
Das Rauchen auf dem Balkon einer Mietwohnung gehört zur zulässigen Nutzung einer Wohnung und ist grundsätzlich erlaubt. Dennoch müssen Mieterinnen und Mieter auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen.

Ist die Rauchbelästigung auf undichte Fenster oder Türen zurückzuführen, können Sie beim Vermieter eine Behebung dieser baulichen Mängel verlangen.
Zieht der Rauch jedoch einfach der Fassade entlang nach oben und gelangt so durch ein geöffnetes Fenster in die Wohnung, gilt dies in der Regel nicht als rücksichtslos und muss geduldet werden.
Wird das Verhalten der Nachbarin aber rücksichtslos, sodass ein Lüften der Wohnung praktisch verunmöglicht wird, können Sie beim Vermieter reklamieren und gegebenenfalls eine Mietzinsreduktion geltend machen.
Zur Autorin
Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.








