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    Fangewalt: Gezielte Einzeltäterverfolgung statt Kollektivstrafen!

    Fabian Zulliger
    Fabian Zulliger

    Bern,

    Kollektivstrafen nach Fan-Gewalt seien aus mehreren Gründen problematisch, schreibt SVP-Grossrat Fabian Zulliger im Gastbeitrag. Und er liefert Lösungen.

    Fabian Zulliger
    Fabian Zulliger ist Berner SVP-Grossrat. Er kennt sich aus im Fussball. - zvg

    Das Wichtigste in Kürze

    • Fabian Zulliger sitzt für die SVP im Grossen Rat.
    • Im Gastbeitrag schreibt er über Lösungen der Fan-Gewalt.
    • Und darüber, wie Kollektivstrafen in Zukunft vermieden werden können.
    • Eine Motion zuhanden des Grossen Rats des Kantons Bern ist derzeit in Erarbeitung.

    Die schweren Fan-Krawalle rund um das Europa-League-Spiel von YB auswärts in Birmingham gegen Aston Villa haben die Diskussion über Fangewalt erneut befeuert. Und sowohl in der Schweiz wie auch im Ausland hohe Aufmerksamkeit erlangt.

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    Der YB-Block im Auswärtsspiel gegen Aston Villa: Aus dem YB-Sektor gibt es Schläge gegen die Polizei. - Twitter/@StokeyyG2

    Mehrere YB-Fans wurden im Stadion verhaftet, ein Täter gemäss Polizeiangaben gar zu acht Wochen Haft verurteilt.

    YB
    Die Spieler von YB versuchen, in Birmingham ihre mitgereisten Fans zu beruhigen. - keystone

    Es drohen kaum Konsequenzen

    YB-Präsident Marcel Brülhart forderte im Nachgang in den Medien eine deutlich härtere Gangart gegenüber Chaoten.

    Es sei ein Missstand, dass Tätern in der Schweiz oftmals kaum Konsequenzen drohten.

    Polizei in Thun mit Transpis beleidigt

    Beim Super-League-Spiel zwischen dem FC Thun und St. Gallen vom 13. Dezember hielten Fans der Gastmannschaft mehrere Spruchbänder in die Höhe, welche die Polizei diffamierten und beleidigten. Diese Banner waren am Anfang des Spiels zu sehen.

    Auf der Heimreise verursachten Teile der St. Galler Anhängerschaft über 100'000 Franken Sachschaden am Sonderzug der SBB.

    Es besteht Handlungsbedarf

    Angesichts dieser Entwicklung besteht ein unmittelbarer Handlungsbedarf, um bestehende gesetzliche Grundlagen rasch und wirksam umzusetzen und die polizeiliche Einzeltäterverfolgung zu verbessern und zu stärken.

    Grossteil der Fans verhält sich friedlich

    Ein Grossteil der MatchbesucherInnen im Profifussball verhält sich friedlich. Und trägt mit der Unterstützung des eigenen Teams zu einer guten Stimmung im Stadion bei.

    Im Schweizer Fussball kommt es trotz grossen Präventionsanstrengungen der Swiss Football League und der Klubs aber immer wieder vor, dass einzelne Fans durch strafbares oder gewalttätiges Verhalten auffallen.

    Personen gezielt identifizieren!

    Anstatt diese Personen gezielt zu identifizieren und zu belangen, führen solche Vorfälle häufig zu Kollektivstrafen (nach Kaskadenmodell), wie etwa Sektor- oder Stadionverboten, Geisterspielen oder pauschalen Einschränkungen für ganze Fangruppierungen.

    Sind Kollektivstrafen bei Fan-Gewalt gerechtfertigt?

    Vermehrt finden die Straftaten ausserhalb des Stadions (vor oder nach den Spielen) im öffentlichen Raum statt und werden grösstenteils infolge mangelnder Beweislage oder fehlender Identifikation der StraftäterInnen nicht geahndet.

    Kollektivstrafen sind aus mehreren Gründen problematisch

    Unverhältnismässigkeit: Die grosse Mehrheit der Fussballfans verhält sich friedlich und regelkonform. Kollektivstrafen treffen somit zahlreiche unbeteiligte Personen.

    Fehlender Präventionseffekt: Wer sich korrekt verhält, wird trotzdem bestraft, während eigentliche Täter oft anonym bleiben. Dies untergräbt die Akzeptanz von Sicherheitsmassnahmen.

    Belastung des Fussballsports: Kollektivstrafen schaden der Fankultur, dem Vereinsleben und dem öffentlichen Bild des Fussballs insgesamt.

    Rechtsstaatliches Prinzip: Im Rechtsstaat gilt das Verursacherprinzip. Sanktionen sollen individuell, nachvollziehbar und verhältnismässig sein.

    Der Kanton Bern hat 2014 dem verschärften Hooligan-Konkordat zugestimmt. Zusammen mit dem Vermummungsverbot und der geltenden Sprengstoffgesetzgebung bestehen heute bereits klare gesetzliche Grundlagen, um Straftaten bei Sportanlässen konsequent zu verfolgen und zu sanktionieren.

    Ausschreitungen meist nicht im Stadion

    Dennoch zeigt die Praxis, dass es häufig nicht zu gezielten Einzeltäterverfolgungen kommt.

    Insbesondere weil Ausschreitungen in der Schweiz meist nicht im Stadion stattfinden. Sondern im öffentlichen Raum und die dafür erforderlichen polizeilichen Ressourcen fehlen.

    Kollektivstrafen könnten vermieden werden

    Mittels Schaffung einer spezialisierten polizeilichen Einheit («Sondergruppe Sportgewalt») zur Einzeltäterermittlung und der Durchführung von Schnellverfahren gegen Straftäterinnen und Straftäter könnte die Täterschaft gezielter und schneller zur Rechenschaft gezogen und Kollektivstrafen in Zukunft grundsätzlich vermieden werden (falls nötig mittels Schaffung neuer gesetzlicher Grundlagen).

    Zudem bedarf es der Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Gemeinden, Sportvereinen und der Fanarbeit. Dies mittels Einführung, respektive dem Weiterausbau von bestehenden Dialog- und Koordinationsplattformen der vorstehenden Parteien am Matchtag.

    Eine entsprechende Motion zuhanden des Grossen Rats des Kantons Bern ist derzeit in Erarbeitung.

    Zur Person:

    Seit dem 1. Oktober 2025 ist Fabian Zulliger aus Gerzensee SVP-Grossrat. Er folgte auf Ueli Augstburger – ebenfalls aus Gerzensee –, der nach 15 Jahren zurücktrat. Zulliger setzt sich für den ländlichen Raum, eine nachhaltige Landwirtschaft, bessere Rahmenbedingungen für KMU sowie gesunde Staatsfinanzen ein. Und für den Sport: Zulliger ist ehemaliger YB-Junior und begeisterter Nati-Fan.

    Kommentare

    User #4583 (nicht angemeldet)

    alle Spiele verbieten bis die Fans wieder Vernunft annehmen. PUNKT

    User #5496 (nicht angemeldet)

    Spannend… Wie war das noch einmal mit dem Verursacherprinzip im Fussball? Riesige Gewinne und eine minimale Beteiligung an den öffentlichen Sicherheitskosten. Zuerst sollten die Vereine 50 bis 75 % dieser Kosten übernehmen, anstatt dass der Steuerzahler dafür aufkommt. Danach können wir gerne nochmals darüber sprechen.

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